Ginnheims Mitte soll Versorgungszentrum bleiben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST
1633
Betreff: Ginnheims Mitte
soll Versorgungszentrum bleiben Anlass für die Erstellung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Weiterentwicklung von zentralen
Versorgungsbereichen als Voraussetzung für eine flächendeckende und
qualitätvolle Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Gütern und
Dienstleistungen in allen Stadtteilen. Dazu wurde im Sinne eines
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein
Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1859 zur M 21 vom
13.01.2012). Die damit beschlossene
Zentrenhierarchie, die räumliche Lage und Abgrenzung der zentralen
Versorgungsbereiche sowie deren konkret gegebene Versorgungsfunktion bilden die
notwendige Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der
Bauleitplanung.
Über den Schutz der zentralen
Versorgungsbereiche hinaus ist es Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes,
die wohnungsnahe Grundversorgung in allen Stadtteilen zu sichern. Neue solitäre
Ergänzungsstandorte der Nahversorgung außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche können dabei Lücken im Versorgungsnetz schließen. Im Zuge der Erarbeitung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes wurden durch die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH Köln
von November 2008 bis Januar 2009 alle in Frankfurt am Main ansässigen
Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks in Form eines Gutachtens
erfasst. Diese Vollerhebung ist die Grundlage für die Bildung bzw. räumliche
Festlegung von Zentren. Dementsprechend sind die abgegrenzten
Versorgungszentren das Ergebnis der Situation zum Zeitpunkt der
Bestandsaufnahme. Neben der Betrachtung der Einzelhandelsfunktionen der
gesamten Stadt wurde auch eine vertiefende Überprüfung in allen Stadtteilen
durchgeführt. Entsprechend ihrem Angebot und
Einzugsgebiet wurden in dem Gutachten die Versorgungszentren verschiedenen
Zentrenkategorien einheitlich und nachvollziehbar zugeordnet. Die Abgrenzung
der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche erfolgte dabei nach allgemein
gültigen Kriterien. Diese Einstufung der Zentren kann der untenstehenden
Tabelle entnommen werden. Dabei wurde als Untergrenze für die Festsetzung eines
zentralen Versorgungsbereichs eine Mindestzahl von 5 Betrieben und eine
Mindestfläche von ca. 700 m2 Verkaufsfläche angesetzt. Es wurden
sowohl ökonomisch und städtebaulich tragfähige Versorgungsstrukturen sowie die
Größe und Siedlungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main beachtet. Weiterhin stützt sich die Festlegung eines zentralen
Versorgungsbereichs auf die Angebotsvielfalt (Dienstleistung, Gastronomie usw.)
und deren langfristige Tragfähigkeit sowie auf städtebauliche Kriterien wie
beispielsweise Bebauungsstruktur und Gestaltung des öffentlichen Raumes.
Danach entspricht der Standortbereich Ginnheimer
Landstraße in dem Abschnitt zwischen Platenstraße und Markuskrankenhaus
aufgrund seiner aktuellen Einzelhandelsausstattung nicht mehr den
Mindestanforderungen zur Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs.
Unabhängig davon, ob die Mindestanforderungen an die
Abgrenzung eines zentralen Versorgungszentrums gegeben sind, erfüllen die
bestehenden Einzelhandelsbetriebe im Standortbereich Ginnheimer Landstraße
jedoch wichtige Funktionen für die Nahversorgung. Daher ist es auch Ziel des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Nahversorgung und damit auch die
Einzelstandorte zu sichern, auch wenn diese nicht die Kriterien für ein
Versorgungszentrum im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
erfüllen: "Bestehende Einzelhandelsbetriebe in
städtebaulich integrierten Streulagen außerhalb der räumlich abgegrenzten
zentralen Versorgungsbereiche erfüllen oftmals wichtige ergänzende Funktionen
für die Nahversorgung. Diese Standorte sind im Bestand zu sichern." (Anlage 1
zur M 21vom 13.01.2012) Darüber hinaus wird gemäß dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung"
weiterentwickelt werden. Quelle: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21
Anlage 2 Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.03.2012, OA 174