Standorte aus dem Ortsbezirk 7 in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST
1632
Betreff: Standorte aus dem
Ortsbezirk 7 in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Anlass für die Erstellung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Weiterentwicklung von zentralen
Versorgungsbereichen als Voraussetzung für eine flächendeckende und
qualitätvolle Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Gütern und
Dienstleistungen in allen Stadtteilen. Dazu wurde im Sinne eines
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein
Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1859 zur M 21 vom
13.01.2012). Die damit
beschlossene Zentrenhierarchie, die räumliche Lage und Abgrenzung der zentralen
Versorgungsbereiche sowie deren konkret gegebene Versorgungsfunktion bilden die
notwendige Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der
Bauleitplanung. Über den
Schutz der zentralen Versorgungsbereiche hinaus ist es Ziel des Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes, die wohnungsnahe Grundversorgung in allen Stadtteilen zu
sichern. Im Rahmen der
Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden durch die GMA
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH Köln von November 2008 bis
Januar 2009 alle in Frankfurt am Main ansässigen Betriebe des
Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks in Form eines Gutachtens erfasst.
Insofern ist die dargestellte Zentrenstruktur das Resultat tatsächlicher
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Eine laufende Überprüfung ist
methodisch nicht sinnvoll und dazu personell und finanziell auch gar nicht
leistbar. Aus diesem Grund werden in regelmäßigen Intervallen Überarbeitungen
und Fortschreibungen solcher Entwicklungsprogramme vorgenommen, die in ihrer
Bestandsaufnahme jeweils wieder nur den Ist-Zustand zu einem bestimmten
Zeitpunkt wiedergeben können. Zur Analyse der aufgenommenen Einzelhandelsstruktur
der Stadt Frankfurt wurde in dem Gutachten nach allgemein gültigen Kriterien
eine Differenzierung der Versorgungsstruktur nach Zentrenkategorien
aufgestellt, die der untenstehenden Tabelle zu entnehmen ist. Danach wird hinsichtlich ökonomisch
und städtebaulich tragfähiger Versorgungsstrukturen unter Berücksichtigung der
Größe und Siedlungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main als Untergrenze für die
planerische Festsetzung eines städtebaulich integrierten Versorgungszentrums
eine Mindestzahl von 5 Betrieben und eine Mindestfläche von ca. 700 m2
Verkaufsfläche angesetzt. Weiterhin stützt sich die Festlegung eines
zentralen Versorgungsbereichs auf die Angebotsvielfalt (Dienstleistung,
Gastronomie usw.) und deren langfristige Tragfähigkeit sowie auf städtebauliche
Kriterien wie beispielsweise Bebauungsstruktur und Gestaltung des öffentlichen
Raumes. Demzufolge sind
innerhalb des Ortbezirks 7 die zentralen Versorgungsbereiche Rödelheim, Hausen
und Praunheim abgegrenzt worden. Darüber hinaus gibt es natürlich auch
Nahversorgung zur wohnortnahen Grundversorgung außerhalb dieser Zentren.
"Bestehende Einzelhandelsbetriebe in städtebaulich integrierten Streulagen
außerhalb der räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche erfüllen
oftmals wichtige ergänzende Funktionen für die Nahversorgung. Diese Standorte
sind im Bestand zu sichern." (Anlage 1 zur M 21 vom 13.01.2012) Bei der Einzelfallprüfung im Rahmen
der Bauleitplanung und der Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben erfolgt zum
Schutz und zur Stärkung der Zentren grundsätzlich eine Ausrichtung der
Einzelhandelsentwicklung auf die Zentrenstruktur. Neue Ansiedlungen von großflächigem Einzelhandel
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche werden auf ihre
Zentrenverträglichkeit geprüft: In besonderen Einzelfällen können nach eingehender
Prüfung, Ausnahmen außerhalb der Versorgungsbereiche zugelassen werden. Dies
jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine Aufweichung der Funktion
und der räumlichen Grenzen der zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten ist
und es sich um eine räumliche Lücke im Nahversorgungsnetz handelt. Gemäß dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 wird das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung"
weiterentwickelt werden. Des Weiteren erhält der Magistrat den Auftrag,
jährlich über großflächige Einzelhandelsvorhaben zu berichten, für die
Bauanträge gestellt wurden, Baugenehmigungen erteilt wurden sowie
Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gefasst wurden, welche die
Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen. .
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.03.2012, OA 162