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Standorte aus dem Ortsbezirk 7 in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1632 Betreff: Standorte aus dem Ortsbezirk 7 in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Anlass für die Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Weiterentwicklung von zentralen Versorgungsbereichen als Voraussetzung für eine flächendeckende und qualitätvolle Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen in allen Stadtteilen. Dazu wurde im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1859 zur M 21 vom 13.01.2012). Die damit beschlossene Zentrenhierarchie, die räumliche Lage und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie deren konkret gegebene Versorgungsfunktion bilden die notwendige Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung. Über den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche hinaus ist es Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die wohnungsnahe Grundversorgung in allen Stadtteilen zu sichern. Im Rahmen der Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden durch die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH Köln von November 2008 bis Januar 2009 alle in Frankfurt am Main ansässigen Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks in Form eines Gutachtens erfasst. Insofern ist die dargestellte Zentrenstruktur das Resultat tatsächlicher Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Eine laufende Überprüfung ist methodisch nicht sinnvoll und dazu personell und finanziell auch gar nicht leistbar. Aus diesem Grund werden in regelmäßigen Intervallen Überarbeitungen und Fortschreibungen solcher Entwicklungsprogramme vorgenommen, die in ihrer Bestandsaufnahme jeweils wieder nur den Ist-Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergeben können. Zur Analyse der aufgenommenen Einzelhandelsstruktur der Stadt Frankfurt wurde in dem Gutachten nach allgemein gültigen Kriterien eine Differenzierung der Versorgungsstruktur nach Zentrenkategorien aufgestellt, die der untenstehenden Tabelle zu entnehmen ist. Danach wird hinsichtlich ökonomisch und städtebaulich tragfähiger Versorgungsstrukturen unter Berücksichtigung der Größe und Siedlungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main als Untergrenze für die planerische Festsetzung eines städtebaulich integrierten Versorgungszentrums eine Mindestzahl von 5 Betrieben und eine Mindestfläche von ca. 700 m2 Verkaufsfläche angesetzt. Weiterhin stützt sich die Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs auf die Angebotsvielfalt (Dienstleistung, Gastronomie usw.) und deren langfristige Tragfähigkeit sowie auf städtebauliche Kriterien wie beispielsweise Bebauungsstruktur und Gestaltung des öffentlichen Raumes. Demzufolge sind innerhalb des Ortbezirks 7 die zentralen Versorgungsbereiche Rödelheim, Hausen und Praunheim abgegrenzt worden. Darüber hinaus gibt es natürlich auch Nahversorgung zur wohnortnahen Grundversorgung außerhalb dieser Zentren. "Bestehende Einzelhandelsbetriebe in städtebaulich integrierten Streulagen außerhalb der räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche erfüllen oftmals wichtige ergänzende Funktionen für die Nahversorgung. Diese Standorte sind im Bestand zu sichern." (Anlage 1 zur M 21 vom 13.01.2012) Bei der Einzelfallprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und der Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben erfolgt zum Schutz und zur Stärkung der Zentren grundsätzlich eine Ausrichtung der Einzelhandelsentwicklung auf die Zentrenstruktur. Neue Ansiedlungen von großflächigem Einzelhandel außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche werden auf ihre Zentrenverträglichkeit geprüft: In besonderen Einzelfällen können nach eingehender Prüfung, Ausnahmen außerhalb der Versorgungsbereiche zugelassen werden. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine Aufweichung der Funktion und der räumlichen Grenzen der zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten ist und es sich um eine räumliche Lücke im Nahversorgungsnetz handelt. Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" weiterentwickelt werden. Des Weiteren erhält der Magistrat den Auftrag, jährlich über großflächige Einzelhandelsvorhaben zu berichten, für die Bauanträge gestellt wurden, Baugenehmigungen erteilt wurden sowie Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gefasst wurden, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen. . Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.03.2012, OA 162