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Verkehrssicherheit im Wacholderweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 162 Betreff: Verkehrssicherheit im Wacholderweg In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Anfragen des Ortsbeirates und der Anwohner zum Thema Verkehrssicherheit im Wacholderweg beantwortet. Der Wacholderweg befindet sich in der Tempo-30 Zone Frankfurter Berg. Er weist eine Länge von ca. 350 Metern auf. Im Bereich zwischen der Homburger Landstraße und der Aktiven Schule Frankfurt sind auf einer Länge von ca. 150 Metern beidseitig Gehwege vorhanden. Damit verfügen alle Einrichtungen über eine sichere fußläufige Erschließung von der Homburger Landstraße aus. Ab dem Ende des Parkplatzes in Höhe des Sportgeländes und dem Ginsterweg verengt sich die Fahrbahn auf unter 3 Meter. Die Einrichtung eines Gehweges ist in diesem Abschnitt aufgrund der engen Platzverhältnisse nicht möglich. Im Jahr 2017 wurde die Beschilderung soweit angepasst, dass Fahrzeuge über 3,5t diesen Bereich nicht mehr befahren dürfen. Die jetzige Anregung sieht die Einrichtung einer "Spielstraße" vor. Umgangssprachlich bezeichnet die Spielstraße den Verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Im Gegensatz zur tatsächlichen Spielstraße (VZ 250 StVO mit Zusatz 1010-10 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz der Kindern erlaubt, auch auf der Fahrbahn und im Seitenstreifen zu spielen)) ist im Verkehrsberuhigten Bereich das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommende Straße überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion aufweist. Das bedeutet, dass der verkehrsberuhigte Bereich baulich so angelegt sein muss, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Im Wacholderweg sind aufgrund der Gehwege und mangels der überwiegenden Aufenthaltsfunktion diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches somit ausscheidet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3827

Verknüpfte Vorlagen