Verkehrssicherheit im Wacholderweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST
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Betreff: Verkehrssicherheit
im Wacholderweg In den letzten Jahren wurden
bereits mehrere Anfragen des Ortsbeirates und der Anwohner zum Thema
Verkehrssicherheit im Wacholderweg beantwortet. Der Wacholderweg befindet sich in der Tempo-30 Zone
Frankfurter Berg. Er weist eine Länge von ca. 350 Metern auf. Im Bereich
zwischen der Homburger Landstraße und der Aktiven Schule Frankfurt sind auf
einer Länge von ca. 150 Metern beidseitig Gehwege vorhanden. Damit verfügen
alle Einrichtungen über eine sichere fußläufige Erschließung von der Homburger
Landstraße aus.
Ab dem Ende des Parkplatzes in
Höhe des Sportgeländes und dem Ginsterweg verengt sich die Fahrbahn auf unter 3
Meter. Die Einrichtung eines Gehweges ist in diesem Abschnitt aufgrund der
engen Platzverhältnisse nicht möglich. Im Jahr 2017 wurde die Beschilderung
soweit angepasst, dass Fahrzeuge über 3,5t diesen Bereich nicht mehr befahren
dürfen. Die jetzige Anregung sieht die
Einrichtung einer "Spielstraße" vor. Umgangssprachlich bezeichnet die
Spielstraße den Verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen (VZ) 325
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Im Gegensatz zur tatsächlichen Spielstraße (VZ
250 StVO mit Zusatz 1010-10 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art mit dem Zusatz
der Kindern erlaubt, auch auf der Fahrbahn und im Seitenstreifen zu spielen))
ist im Verkehrsberuhigten Bereich das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
erlaubt. Die Kennzeichnung von
verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommende Straße
überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion aufweist. Das bedeutet, dass
der verkehrsberuhigte Bereich baulich so angelegt sein muss, dass der typische
Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Im
Wacholderweg sind aufgrund der Gehwege und mangels der überwiegenden
Aufenthaltsfunktion diese Voraussetzungen nicht gegeben, so dass die
Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches somit ausscheidet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2018, OM 3827