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Neubau Evangelischer Kindergarten im Kleinen Zentrum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1622 Betreff: Neubau Evangelischer Kindergarten im Kleinen Zentrum Zu 1 Der Magistrat stimmt dem Vorschlag des Ortsbeirats zu, den vorhanden Spielplatzes in der Grünanlage (Flurstück 40/167) zu erneuern. Die Neugestaltung des Spielplatzes wird in die Arbeitsliste "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" des Grünflächenamtes aufgenommen. Mit der Planung kann aus Kapazitätsgründen frühestens 2013 begonnen. Zu 2a) Auf dem neuen Kirchplatz (Flurstück 40/224) lastet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, welche die Fläche für den öffentlichen Fußgängerverkehr reserviert und die Errichtung oder das Anlegen von Anpflanzungen untersagt. Um für den zusätzlichen Spielbedarf auf der Platzfläche eine Lösung zu finden, ist der Magistrat bemüht in der weiteren Rahmenplanung die Bespielbarkeit der Fläche zu integrieren. Zu 2b) Der Magistrat stimmt der Forderung des Ortsbeirates nach einer Fußwegeverbindung zwischen dem neuen Kirchplatz und dem Spielplatz zu. Die bisherige Wegeverbindung hat eine hohe Bedeutung für die Zugänglichkeit zwischen dem kleinen Zentrum, dem Kirchplatz mit Kindertagesstätten und der Grünanlage mit der angrenzenden Wohnbebauung des Gerhart- Hauptmann-Ring. Zu 2c) Im Rahmen eines Arbeitskreises des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft wird sich mit der Umgestaltung der Fläche befasst und versucht mit den beteiligten Akteuren eine Lösung zu finden, die die Bedarfe aller Nutzer vor Ort zufriedenstellend berücksichtigt. Die Umgestaltung der öffentlichen Fläche zwischen den Baukörpern des kleinen Zentrums sollte attraktiv für Kinder und Erwachsene sein, in klar abgrenzbaren Bereichen. Das kleine Zentrum sollte nicht als reine Kindereinrichtung gesehen werden, denn es gibt vielfältige Wünsche und Ansprüche von anderen Bevölkerungsteilen an diesen Raum. Hierzu liegen Befragungsergebnisse aus dem Wettbewerbsverfahren "bedeutsame Erneuerung der Nordweststadt" vor, die auf der Homepage des Stadtplanungsamtes ( www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/) eingesehen werden können. Bei einer Umgestaltung der öffentlichen Fläche ist die Einbeziehung des Planungsbüros des ERV nicht notwendig. Zu 2d) Das Konzept der Nordweststadt sieht eine Parkstadt mit großzügigen Grünflächen, einer deutlichen Trennung von Fuß- und Fahrverkehr und einer offenen bzw. aufgelockerten Baustruktur vor. Dies ist bei der Erstellung eines Parkraumkonzeptes, welches ggf. einen Andienungsbereich auf dem Grundstück des Kindergartens vorsieht, zu beachten. Der Bring- und Holverkehr der Kindertagesstätte sollte nicht zulasten der wenigen öffentlichen Stellplätze am kleinen Zentrum entlang der Thomas-Mann-Straße gehen. Außerdem ist zu beachten, dass dieser Verkehr zunehmend auch mit Kinderanhängern und Fahrrädern durchgeführt wird. Bei der weiteren Planung ist daher darauf zu achten, ausreichend Fahrradstellplätze vorzusehen. Zu 2e) Die Neuplanung des evangelischen Kindergartens belässt weniger als 9 m zwischen der ca. 2 m hohen Treppenanlage und der Einfriedung des geplanten neuen Spielbereichs auf der zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main grundbuchlich gesicherten öffentlich nutzbaren Platzfläche. Die Möglichkeit einen barrierefreien Abgang zu schaffen, ohne die Erschließungsfunktion und die großzügige Gestaltung einzuschränken, erscheint zweifelhaft. Der Magistrat prüft, ob eine Vorrichtung zur Erleichterung des Zugangs mit Kinderwagen und Fahrrädern nachgerüstet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1218 Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2632 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3029