Neubau Evangelischer Kindergarten im Kleinen Zentrum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST
1622
Betreff: Neubau
Evangelischer Kindergarten im Kleinen Zentrum Zu 1 Der Magistrat stimmt dem Vorschlag des Ortsbeirats
zu, den vorhanden Spielplatzes in der Grünanlage (Flurstück 40/167) zu
erneuern. Die Neugestaltung des Spielplatzes wird in die Arbeitsliste "Neubau
und Wiederherstellung von Spielanlagen" des Grünflächenamtes aufgenommen. Mit
der Planung kann aus Kapazitätsgründen frühestens 2013 begonnen. Zu 2a) Auf dem neuen Kirchplatz (Flurstück 40/224) lastet
eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, welche die Fläche für den
öffentlichen Fußgängerverkehr reserviert und die Errichtung oder das Anlegen
von Anpflanzungen untersagt. Um für den zusätzlichen Spielbedarf auf der
Platzfläche eine Lösung zu finden, ist der Magistrat bemüht in der weiteren
Rahmenplanung die Bespielbarkeit der Fläche zu integrieren. Zu 2b) Der Magistrat stimmt der Forderung des Ortsbeirates
nach einer Fußwegeverbindung zwischen dem neuen Kirchplatz und dem Spielplatz
zu. Die bisherige Wegeverbindung hat eine hohe Bedeutung für die Zugänglichkeit
zwischen dem kleinen Zentrum, dem Kirchplatz mit Kindertagesstätten und der
Grünanlage mit der angrenzenden Wohnbebauung des Gerhart- Hauptmann-Ring.
Zu 2c) Im Rahmen eines Arbeitskreises des Frankfurter
Programms Aktive Nachbarschaft wird sich mit der Umgestaltung der Fläche
befasst und versucht mit den beteiligten Akteuren eine Lösung zu finden, die
die Bedarfe aller Nutzer vor Ort zufriedenstellend berücksichtigt. Die Umgestaltung der öffentlichen Fläche zwischen
den Baukörpern des kleinen Zentrums sollte attraktiv für Kinder und Erwachsene
sein, in klar abgrenzbaren Bereichen. Das kleine Zentrum sollte nicht als reine
Kindereinrichtung gesehen werden, denn es gibt vielfältige Wünsche und
Ansprüche von anderen Bevölkerungsteilen an diesen Raum. Hierzu liegen
Befragungsergebnisse aus dem Wettbewerbsverfahren "bedeutsame Erneuerung der
Nordweststadt" vor, die auf der Homepage des Stadtplanungsamtes ( www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/)
eingesehen werden können. Bei einer Umgestaltung der öffentlichen
Fläche ist die Einbeziehung des Planungsbüros des ERV nicht notwendig. Zu 2d) Das Konzept der Nordweststadt sieht eine Parkstadt
mit großzügigen Grünflächen, einer deutlichen Trennung von Fuß- und Fahrverkehr
und einer offenen bzw. aufgelockerten Baustruktur vor. Dies ist bei der
Erstellung eines Parkraumkonzeptes, welches ggf. einen Andienungsbereich auf
dem Grundstück des Kindergartens vorsieht, zu beachten. Der Bring- und
Holverkehr der Kindertagesstätte sollte nicht zulasten der wenigen öffentlichen
Stellplätze am kleinen Zentrum entlang der Thomas-Mann-Straße gehen. Außerdem ist zu beachten, dass dieser Verkehr
zunehmend auch mit Kinderanhängern und Fahrrädern durchgeführt wird. Bei der
weiteren Planung ist daher darauf zu achten, ausreichend Fahrradstellplätze
vorzusehen. Zu 2e) Die Neuplanung des evangelischen Kindergartens
belässt weniger als 9 m zwischen der ca. 2 m hohen Treppenanlage und der
Einfriedung des geplanten neuen Spielbereichs auf der zu Gunsten der Stadt
Frankfurt am Main grundbuchlich gesicherten öffentlich nutzbaren Platzfläche.
Die Möglichkeit einen barrierefreien Abgang zu schaffen, ohne die
Erschließungsfunktion und die großzügige Gestaltung einzuschränken, erscheint
zweifelhaft. Der Magistrat prüft, ob eine Vorrichtung zur Erleichterung des
Zugangs mit Kinderwagen und Fahrrädern nachgerüstet werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.05.2012, OM 1218
Anregung an den
Magistrat vom 31.10.2013, OM 2632
Anregung an den
Magistrat vom 27.03.2014, OM 3029