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Keine weiteren Bäume für den Ausbau opfern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Voraussetzung für eine geänderte Ausführung der Anschlussstelle Borsigallee ist die Einleitung eines Verfahrens durch den Vorhabenträger, um den aktuell gültigen Planfeststellungsbeschluss in diesem Bereich abzuändern. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens fordert die Planfeststellungsbehörde alle Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, zur Stellungnahme auf. Sobald alle Stellungnahmen und Einwendungen vorliegen, werden diese dem Antragsteller übermittelt, der wiederum Gelegenheit zu einer eigenen Stellungnahme hat. Nach dem Erörterungstermin aufgrund der Gegenäußerungen, prüft und entscheidet die Planfeststellungsbehörde über den Antrag. Besitzeinweisungs- sowie Enteignungsverfahren können durch den Vorhabenträger auf Grundlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses (abgeschlossenes Fachplanungsverfahren) beantragt werden. Beide Verfahren werden nur auf schriftlichen Antrag des Vorhabenträgers bei der zuständigen Behörde eingeleitet und durchgeführt. Eine Besonderheit des Enteignungsrechts ist die vorzeitige Besitzeinweisung bei eilbedürftigen Baumaßnahmen. Sie kann durchgeführt werden, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen (hier: vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss) vorliegt und der Grundstückseigentümer sich weigert, dem Vorhabenträger die benötigten Flächen unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche zu überlassen. Dem Fachamt liegt aktuell noch kein Termin zur Offenlegung eines geplanten Genehmigungsverfahren vor.

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