"Fahrradfahren erlaubt" zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1620
Betreff: "Fahrradfahren erlaubt" zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Anregung des Ortsbeirates wird dahingehend entsprochen, dass das bereits vorhandene Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz-VZ 1020-12 "Radfahrer und Anlieger frei" versehen wird. Das bereits angebrachte VZ 1020-30 "Anlieger frei" wird demontiert.