„Fahrrad fahren erlaubt“ zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass an der Ecke Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter dem "Anlieger frei"-Schild ein Schild mit der Nummer 1022-10 (Fahrrad fahren erlaubt) angebracht wird. Begründung: Damit soll das Fahrrad fahren vom Oberurseler Weg kommend in Richtung Seibertsgasse," legalisiert" werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2016, OF 34/8
Betreff: "Fahrrad fahren erlaubt"
zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass an der Ecke
Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter
dem "Anlieger
frei"-Schild ein Schild mit der Nummer 1022-10 (Fahrrad fahren erlaubt)
angebracht wird.
Begründung: Damit soll das Fahrrad fahren vom Oberurseler Weg
kommend in Richtung Seibertsgasse," legalisiert" werden. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8
am 01.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF
34/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8
am 06.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 666 2016
Die
Vorlage OF 34/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung)
bei Enthaltung 4 CDU, BFF, FREIE WÄHLER