„Fahrrad fahren erlaubt“ zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse
Begründung
zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass an der Ecke Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter dem "Anlieger frei"-Schild ein Schild mit der Nummer 1022-10 (Fahrrad fahren erlaubt) angebracht wird. Begründung: Damit soll das Fahrrad fahren vom Oberurseler Weg kommend in Richtung Seibertsgasse," legalisiert" werden.
Inhalt
Antrag vom 16.08.2016, OF 34/8
Betreff: "Fahrrad fahren erlaubt" zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass an der Ecke Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter dem "Anlieger frei"-Schild ein Schild mit der Nummer 1022-10 (Fahrrad fahren erlaubt) angebracht wird. Begründung: Damit soll das Fahrrad fahren vom Oberurseler Weg kommend in Richtung Seibertsgasse," legalisiert" werden.Beratung im Ortsbeirat: 8