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„Fahrrad fahren erlaubt“ zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass an der Ecke Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter dem "Anlieger frei"-Schild ein Schild mit der Nummer 1022-10 (Fahrrad fahren erlaubt) angebracht wird. Begründung: Damit soll das Fahrrad fahren vom Oberurseler Weg kommend in Richtung Seibertsgasse," legalisiert" werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2016, OF 34/8 Betreff: "Fahrrad fahren erlaubt" zwischen Spielsgasse und Seibertsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass an der Ecke Spielsgasse/Krautgartenweg, vor der Gaststätte "Lahmer Esel", unter dem "Anlieger frei"-Schild ein Schild mit der Nummer 1022-10 (Fahrrad fahren erlaubt) angebracht wird. Begründung: Damit soll das Fahrrad fahren vom Oberurseler Weg kommend in Richtung Seibertsgasse," legalisiert" werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 34/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 666 2016 Die Vorlage OF 34/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 CDU, BFF, FREIE WÄHLER

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