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Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1619

Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10 Die Bauaufsichtsfunktion für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt, nicht dem Magistrat. Die DB Netz AG hat sich bei der Realisierung der Baumaßnahme an die Vorgaben des Planfestellungsverfahrens sowie an die umweltrechtlichen Vorgaben zu halten. Zuwiderhandlungen sind dem Magistrat nicht bekannt.

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