Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1619 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der
Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10 Die
Bauaufsichtsfunktion für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke obliegt dem
Eisenbahn-Bundesamt, nicht dem Magistrat. Die DB Netz AG hat sich bei der Realisierung der
Baumaßnahme an die Vorgaben des Planfestellungsverfahrens sowie an die
umweltrechtlichen Vorgaben zu halten. Zuwiderhandlungen sind dem Magistrat
nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4377