Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM
4377 entstanden aus Vorlage:
OF 731/10 vom
05.03.2019 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der
Main-Weser-Bahnstrecke im Bereich des Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten,
1. wieso - deutlich erkennbar -
Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit
über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen. So sind etwa schon
gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung
genutzt - mit den entsprechenden Bodenbelastungen -, die hierfür nie vorgesehen
waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungsplan eng begrenzt; 2. in welcher Form den bereits jetzt vorliegenden
massiven Eingriffen in den Grüngürtel und die Vegetation der angrenzenden
Bereiche des Ortsbezirks 10 durch den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke
noch ausreichende Ausgleichsmaßnahmen gegenüberstehen. Begründung: Dem seinerzeitigen Planfeststellungsbeschluss für den
Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke lag eine schwierige Abwägung der
Umweltbelange zugrunde. Diese war deshalb besonders schwierig, weil
Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung schon mangels verfügbarer Flächen
nur in wenigen Fällen möglich sind. Insofern wird eine gleichwertige
Wiederherstellung des besonders schutzwürdigen Grüngürtels ohnehin unmöglich
sein. Jetzt befinden sich Flächen in der Nähe der B 3-Brücke sogar in
unmittelbarer Nähe des besonders schutzwürdigen Nidda-Uferstreifens. Darüber
hinaus sind für den Brückenbau an der Berkersheimer Bahnstraße und zur
Erweiterung der Zuwegung Bäume gefällt worden, die auf Jahrzehnte nicht wieder
so nachwachsen können, ebenfalls in höchst sensiblen Bereichen. Dasselbe gilt
für die deutlich ausgeweiteten Baufenster am Bahngleis. Vor diesem Hintergrund
hätte im Rahmen einer Planänderung eigentlich eine neue Abwägung der
umweltrechtlichen Belange erfolgen müssen. Da eine solche aber nicht erfolgt
ist, ist dringend zu überprüfen, wie und in welcher Form nun zusätzliche
Ausgleichsmaßnahmen für die massiven Eingriffe in den Grüngürtel erfolgen, die
wenigstens auf Dauer verhindern, dass es zu unwiederbringlichen Verlusten
kommt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1619
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69