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Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt unter Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen (zu Frage 1-3) der für die Überwachung der Sanierung und Rekultivierung der Deponie zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt - Abt. Umwelt Frankfurt). Zu Frage 1: Es ist davon ausgehen, dass bestimmte organische Verunreinigungen, wie zum Beispiel mineralölhaltige Kohlenwasserstoffe, einem biologischen Abbauprozess unterliegen, aber Metalle bleiben in der abgelagerten Form erhalten. Durch die vorhandene Auenlehmschicht im Untergrund der Deponie sowie die aufgebrachte Oberflächenabdichtung ist eine Mobilisation ins Grundwasser weitestgehend unterbunden. Die Oberflächenabdichtung besteht aus einer mineralischen Dichtungsschicht, Kunststoffdichtungsbahnen sowie einer Asphaltdecke. Da die Kunststoffdichtungsbahnen weder direkten mechanischen noch umweltbedingten Belastungen (z. B. UV-Strahlung) ausgesetzt sind, wird von einer Haltbarkeit von mehreren Jahrzehnten ausgegangen. Hersteller gehen mitunter von einer Haltbarkeit von mindestens 100 Jahren aus. Zu Frage 2: Jährliche Untersuchungen des Grundwassers im Bereich der Deponie und im Abstrom der Deponie belegen, dass von der Deponie keine Gefährdung für das Grundwasser ausgeht. Im Bereich des ehem. VDM-Geländes (heutiges Mertonviertel) erfolgte eine Grundwassersanierung hinsichtlich der Verunreinigungen mit leicht flüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW). Hierbei wurde das belastete Wasser aus einer Brunnengalerie gefördert und in einer Grundwasserreinigungsanlage aufbereitet, um es anschließend zu reinfiltrieren. Durch die Brunnengalerie entlang der Olof-Palme-Straße mit einer dauerhaften Entnahme von Grundwasser wurde verhindert, dass belastetes Grundwasser in den Bereich des Naturschutzgebietes, der Deponie oder der Nidda abströmen konnte. Seit 2012 erfolgte die Umstellung auf ein biologisches in-Situ-Sanierungsverfahren des Grundwassers. Dabei werden standorteigene Bakterienstämme eingesetzt, unter Zugabe von Ethanol als Kohlenstoffquelle, um die Stoffwechselaktivität der Bakterien zu unterstützen. Dieses Verfahren führt zu einer schrittweisen Dechlorierung der im Grundwasser enthaltenen LCKW und letztendlich zu einer Mineralisation der LCKW zu Kohlenstoffdioxid und Wasser. Durch die biologische Sanierung wurden die Sanierungseingriffswerte (50 μg/l) für LCKW im Grundwasser in weiten Teilen des Mertonviertels erreicht bzw. unterschritten. Lediglich in den ehemaligen Haupteintragsbereichen liegen die Gehalte an LCKW oberhalb der Sanierungseingriffswerte, so dass die biologische Sanierung fortgeführt wird. Durch die Beendigung der sanierungsbedingten Grundwasserentnahme ist es nach 2012 zu einem moderaten Anstieg der Grundwasserstände im Umfeld der ehemaligen Deponie gekommen. Auch konnte nach Beendigung der aktiven Grundwasserförderung das Grundwasser östlich der Olof-Palme-Straße abfließen. Im Bereich des Grundwasserabstroms werden aktuell an Messstellen entlang der Nidda nur noch Spuren und damit keine sanierungsbedürftigen Belastungen mit LCKW nachgewiesen. Auch im Bereich der Deponie liegen die LCKW-Konzentrationen weit unterhalb des Sanierungseingriffswertes. Zu Frage 3: Der Oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) sind in den vergangenen zehn Jahren keine Schäden des Naturschutzgebietes ‚Riedwiesen' bekannt geworden. Zu Frage 4 + 5: Zu der Parkplatzfläche auf der ehemaligen Deponie liegen keine weitergehenden Informationen vor. Zu Frage 6: Aus stadtplanerischer Sicht wird eine Öffnung der Deponie für Freizeitzwecke positiv gesehen. Dabei sind aber Beeinträchtigungen der Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Auswirkungen auf das angrenzende Naturschutzgebiet Riedwiesen auszuschließen. Zu Frage 7: Das Deponiegelände liegt nicht im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee. Ein direkter konzeptioneller Zusammenhang zwischen dem Bebauungsplan Nr. 922 und einer etwaigen Nutzung der Deponie besteht daher nicht. Im weiteren Verfahren sollen die für das Plangebiet notwendigen Stellplätze vollständig innerhalb des Planungsareals vorgesehen werden.