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Stand des Bebauungsplans Kulturcampus Frankfurt/Campus Bockenheim in einer Bürgeranhörung der Bevölkerung vorstellen - Keine Offenlage ohne eine Bürgeranhörung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2013, OF 425/2 Betreff: Stand des Bebauungsplans Kulturcampus Frankfurt/Campus Bockenheim in einer Bürgeranhörung der Bevölkerung vorstellen - Keine Offenlage ohne eine Bürgeranhörung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der derzeitige Stand des Bebauungsplan Campus Bockenheim soll in einer Bürgeranhörung des Ortsbeirats vorgestellt werden. Die Offenlage des Bebauungsplans wird nicht vor einer Bürgeranhörung zum Bebauungsplan beschlossen werden. Es soll der Bevölkerung mehr Zeit gegeben werden, die Planungen und deren Auswirkungen zu diskutieren. Begründung: Nach den Planungswerkstätten wurden im Konsensplan und im späteren Strukturplan, welcher Grundlage für den Bebauungsplan sein soll, umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Wichtige Grundlagen, wie der Wohnanteil, die Freiflächen, die Bebauungsdichte, die sozialen Einrichtungen und die Erhaltung der denkmalgeschützten Bauten sind noch ungeklärt, zum Teil sind Gutachten einzuholen und Diskussionen müssen ohne unter Zeitdruck zu stehen ermöglicht werden. Diese Informationen sollen der Bevölkerung vor der Offenlage zur Kenntnis gegeben werden, zumal nach der Offenlage die sogenannte Planreife nach Baugesetzbuch Eintritt, und sofort nach dem Ende der Offenlage Baugenehmigungen auf Grundlage des Bebauungsplans erteilt werden können. Insbesondere besteht kein Zeitdruck, wenn man berücksichtigt, dass der Zeitfaktor bisher eine unbedeutende oder keine Rolle gespielt hat: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Campus Bockenheim wurde am 28.02.1985, also vor mehr als 28 Jahren, gefasst. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 425/2 wurde zurückgezogen.