Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST
1610
Betreff: Markierung eines
Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der GrünGürtel-Radweg verläuft
derzeit nicht über die Straße Alt-Fechenheim, sondern planmäßig über den
Parkplatz westlich der Gaststätte Bier Hannes zum Uferweg. Gleichwohl gibt es
auch Radfahrende, die von der Radroute 12 kommend an der Haltestelle
Alt-Fechenheim auf den autofreien GrünGürtel-Weg wechseln möchten. Die
Ausweisung des Fechenheimer Leinpfads als reiner Radweg mittels dem
Verkehrszeichen 237 "Radweg" Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist hier nicht
umsetzbar, da es sich gleichzeitig um einen Fußweg handelt. Hinzu kommt, dass
im Bereich der Haltestelle Alt-Fechenheim ein Bahnsteig vorhanden ist. Die
gewünschte Ausweisung würde damit eine Beschränkung des Verkehrs
darstellen.
Im Rahmen der stadtweiten
Ausschilderung des Radverkehrsnetzes kann aber ein entsprechender Wegweiser die
Benutzung des Fechenheimer Leinpfads anzeigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.09.2016, OM 520