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Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der GrünGürtel-Radweg verläuft derzeit nicht über die Straße Alt-Fechenheim, sondern planmäßig über den Parkplatz westlich der Gaststätte Bier Hannes zum Uferweg. Gleichwohl gibt es auch Radfahrende, die von der Radroute 12 kommend an der Haltestelle Alt-Fechenheim auf den autofreien GrünGürtel-Weg wechseln möchten. Die Ausweisung des Fechenheimer Leinpfads als reiner Radweg mittels dem Verkehrszeichen 237 "Radweg" Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist hier nicht umsetzbar, da es sich gleichzeitig um einen Fußweg handelt. Hinzu kommt, dass im Bereich der Haltestelle Alt-Fechenheim ein Bahnsteig vorhanden ist. Die gewünschte Ausweisung würde damit eine Beschränkung des Verkehrs darstellen. Im Rahmen der stadtweiten Ausschilderung des Radverkehrsnetzes kann aber ein entsprechender Wegweiser die Benutzung des Fechenheimer Leinpfads anzeigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520

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