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Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1608 Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen Der Magistrat und die Deutsche Bahn AG sind sich bei der Planung der Verteilerebene (B-Ebene) des Hauptbahnhofs darüber bewusst, dass auf alle nicht unbedingt zur Abwicklung der Fußgängerströme erforderlichen Zu- und Abgänge verzichtet werden soll, um ein wildes Urinieren, eine Verkotung und sonstige Verunreinigungen zu unterbinden. Auch der Zu- und Abgang im Bereich der Münchener Straße wurde auf eine mögliche Schließung hin überprüft. Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses § 5188/2014 müssen im Bereich der Münchener Straße mindestens eine Treppe und zwei Fahrtreppen zur Verteilerebene (B-Ebene) erhalten bleiben. Infolge baulicher Zwänge und sonstiger beschränkender Randbedingungen (Auflast auf die U-Bahnröhre bei einer Verfüllung und die Geometrie der Gehwege in diesem Bereich) kann dies nur unter Beibehaltung des Zugangs an der Ecke zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" (Nr.6) und der Münchener Straße gewährleistet werden. Gründe des Brandschutzes sprechen auch gegen eine Schließung. Die Plangenehmigungsunterlagen der Deutschen Bahn AG sehen daher in Abstimmung mit dem Magistrat die Beibehaltung dieses Zugangs vor. Das Sicherheitsempfinden soll durch eine Verbesserung der sozialen Kontrolle in diesem Bereich erhöht werden, indem das Zwischenpodest abgesenkt und damit die lichte Höhe vergrößert wird. Die Situation wird somit übersichtlicher gestaltet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1548