Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.09.2017, ST 1608 Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur
B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in
Frankfurt zu beseitigen Der Magistrat und die Deutsche
Bahn AG sind sich bei der Planung der Verteilerebene (B-Ebene) des
Hauptbahnhofs darüber bewusst, dass auf alle nicht unbedingt zur Abwicklung der
Fußgängerströme erforderlichen Zu- und Abgänge verzichtet werden soll, um ein
wildes Urinieren, eine Verkotung und sonstige Verunreinigungen zu
unterbinden.
Auch der Zu- und Abgang im
Bereich der Münchener Straße wurde auf eine mögliche Schließung hin
überprüft. Entsprechend des
Stadtverordnetenbeschlusses § 5188/2014 müssen im Bereich der Münchener Straße
mindestens eine Treppe und zwei Fahrtreppen zur Verteilerebene (B-Ebene)
erhalten bleiben. Infolge
baulicher Zwänge und sonstiger beschränkender Randbedingungen (Auflast auf die
U-Bahnröhre bei einer Verfüllung und die Geometrie der Gehwege in diesem
Bereich) kann dies nur unter Beibehaltung des Zugangs an der Ecke zwischen der
Straße "Am Hauptbahnhof" (Nr.6) und der Münchener Straße gewährleistet
werden. Gründe des
Brandschutzes sprechen auch gegen eine Schließung. Die Plangenehmigungsunterlagen der Deutschen Bahn AG
sehen daher in Abstimmung mit dem Magistrat die Beibehaltung dieses Zugangs
vor. Das Sicherheitsempfinden soll durch
eine Verbesserung der sozialen Kontrolle in diesem Bereich erhöht werden, indem
das Zwischenpodest abgesenkt und damit die lichte Höhe vergrößert wird. Die
Situation wird somit übersichtlicher gestaltet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1548