Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST
1605
Betreff: Bedarfsampel in
der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg Die Fußgängergrünzeit an der
angesprochenen Lichtsignalanlage beträgt in der Zeit von Montag bis Freitag von
5:30 Uhr bis 19:00 Uhr 15 Sekunden, von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr 10 Sekunden,
samstags von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr 10 Sekunden
und von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr 15 Sekunden sowie sonntags von 8:00 Uhr bis
22:00 Uhr 10 Sekunden. Das Fußgängergrün hat die Funktion eines
Startlichts. Es zeigt daher nicht die Zeit an, in der die Straße überquert
werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße
sicher zu überqueren. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn
überquert werden. Fußgänger, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn
befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu
verlassen. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die Fußgängerschutzzeit
gestartet. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der
Fußgängerfurt bestimmt, an dieser Lichtsignalanlage sind 14 Sekunden Schutzzeit
eingerichtet. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch
in diesem Zeitraum keine Freigabe. Im Ergebnis kann also eine Fußgängerin oder
ein Fußgänger die Fahrbahn stets sicher überqueren, selbst wenn der
Querungsvorgang in der letzten Sekunde der Grünzeit beginnt. Vor diesem Hintergrund bittet der
Magistrat um Verständnis, dass er eine Änderung der Grünphase für Fußgänger
nicht für erforderlich erachtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4571