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Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1605 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Bahnübergangs Nachtigallenweg Die Fußgängergrünzeit an der angesprochenen Lichtsignalanlage beträgt in der Zeit von Montag bis Freitag von 5:30 Uhr bis 19:00 Uhr 15 Sekunden, von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr 10 Sekunden, samstags von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr 10 Sekunden und von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr 15 Sekunden sowie sonntags von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr 10 Sekunden. Das Fußgängergrün hat die Funktion eines Startlichts. Es zeigt daher nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn überquert werden. Fußgänger, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die Fußgängerschutzzeit gestartet. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt, an dieser Lichtsignalanlage sind 14 Sekunden Schutzzeit eingerichtet. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Im Ergebnis kann also eine Fußgängerin oder ein Fußgänger die Fahrbahn stets sicher überqueren, selbst wenn der Querungsvorgang in der letzten Sekunde der Grünzeit beginnt. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er eine Änderung der Grünphase für Fußgänger nicht für erforderlich erachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4571

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