Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Nachtigallenweg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße

04.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 790/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 9/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 9 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

04.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 787/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 4/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns

04.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 786/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2026 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7502 entstanden aus Vorlage: OF 1299/6 vom 31.05.2025 Betreff: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Vorgang: V 83/21 OBR 6; V 578/23 OBR 6; ST 909/23; ST 1327/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee vom Magistrat angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen. Begründung: Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909 und ST 1327 nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Auskunftsersuchen vom 17.01.2023, V 578 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1372

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen „Budge-Stiftung (Lohrberg)“

20.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7488 entstanden aus Vorlage: OF 774/11 vom 18.09.2025 Betreff: Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" Vorgang: OM 5483/24 OBR 11; ST 1853/24 Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf der Wilhelmshöher Straße - direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung - temporäre Rampen als Zu- und Ausstiegshilfen bereitzustellen. Diese sollen diebstahlsicher montiert und bis zum Abschluss des barrierefreien Umbaus installiert bleiben. Begründung: Die Bushaltestellen vor der Henry und Emma Budge-Stiftung sind für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenstifts ein zentraler Zugang zum öffentlichen Nahverkehr, insbesondere für Fahrten nach Seckbach oder zum Hessen-Center. Laut der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1853, wurde dem barrierefreien Umbau dieser Haltestellen höchste Priorität eingeräumt, dennoch verzögert sich die Umsetzung aufgrund offener Abstimmungen mit dem Land Hessen zur Kostenübernahme sowie technischer Herausforderungen. Die derzeitige Situation ist für mobilitätseingeschränkte Personen - insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Gehhilfen und Rollatoren - unzumutbar. Viele fühlen sich im Stich gelassen und sind frustriert, da ihnen der Zugang zum ÖPNV faktisch verwehrt bleibt. Um die Zeit bis zur endgültigen baulichen Umsetzung zu überbrücken, schlägt der Ortsbeirat den Einsatz temporärer Rampen vor, wie sie auch bei Baustellen üblich sind. Diese Maßnahme würde kurzfristig eine erhebliche Verbesserung der Mobilität und Teilhabe für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025

23.09.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2025, OF 768/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird von der SRM an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim-Süd wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachts-bäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. In Fechenheim, nördlich der Hanauer Landstraße wird die Betreuung durch das Quartiersmanagement, Stadtbezirksvorsteherin und den Kindergärten im Stadtteil organisiert. Die Stromverbrauchskosten übernimmt der lokale Gewerbeverein. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.100 bis 4.500 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 427 2025 Die Vorlage OF 768/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße

01.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 753/11 vom 10.08.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der unteren Hofhausstraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Überquerung der Straße von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße und zurück ermöglichen. Die Ampelanlage in der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße scheidet als Option aus, da der Gehweg dorthin zum größten Teil nur als Schrammbord existiert (siehe auch Vorlage EA 7). Begründung: Die Überquerung zwischen der Hintergasse und der Zentgrafenstraße gestaltet sich im Berufsverkehr sehr schwierig und ist für die Anwohnenden gefährlich. Die Hofhausstraße verläuft an dieser Stelle als S-Kurve - dadurch ist die Sicht sehr eingeschränkt. Es braucht eine Lösung, die für die Autofahrenden und Radfahrenden auf der Hofhausstraße gut sichtbar und für die Personen, die die Straße überqueren möchten, ungefährlich ist. Die Ampel an der Kreuzung zur Wilhelmshöher Straße kann nur über ein Schrammbord erreicht werden und scheidet als Alternative aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich) kommend

16.06.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 751/11 vom 14.05.2025 Betreff: Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" (nicht sanierter Bereich) kommend Der Magistrat wird gebeten, eine Unterhaltspflege der Treppenanlage und der Wege zum Atzelbergplatz (östlicher Bereich von der Haltestelle "Atzelberg Ost", nicht sanierter Bereich) durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass gerade die Entwässerungsrinnen gereinigt werden, sodass diese wieder funktionsfähig sind. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sollten grundgereinigt und gestrichen werden. Begründung: Der östliche Zugang zum Atzelbergplatz befindet sich in einem sehr ungepflegten Zustand (siehe auch nachstehendes Bildmaterial). Die Treppenstufen sind mit Moos bewachsen, sodass diese bei Regen schmierig und glatt werden und dadurch eine Unfallgefahr vorliegt. Die Regenwasserrinnen sind zugewachsen und nicht mehr funktionsfähig. Bei Starkregenwasserereignissen kann das Regenwasser nicht mehr aufgefangen werden und fließt auf die Atzelbergstraße in Richtung Altebornstraße. Die Fugen des Pflasters sowie die Randbereiche der aufgehenden Betonwände sind mit Unkraut durchsetzt. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sind mit Moos bewachsen und sehen daher unsauber aus. Treppenstufen vermoost Zugewachsene Entwässerungsrinne Unkraut an Treppenstufen und Randbereichen Vermooste Wand Unkraut in den Fugen des Pflasters Randbereiche mit Unkraut versetzt Lampenmast im unteren Bereich mit Unkraut verwachsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1720 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Bank im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ kommend montieren

16.06.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7094 entstanden aus Vorlage: OF 750/11 vom 14.05.2025 Betreff: Bank im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" kommend montieren Der Magistrat wird gebeten, eine Bank um den Baum (siehe Abbildung) im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz zu montieren. Begründung: Am östlichen Zugang zum Atzelbergplatz befinden sich wenige Bänke, auf denen man sich ausruhen kann. Gerade Menschen, die nicht gut laufen können, würden davon profitieren. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1450

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße

16.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7089 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 23.05.2025 Betreff: Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, vor der Einmündung in die Arolser Straße, eine Bedarfsampel zu installieren. Sollte die Installation einer Bedarfsampel durch den Magistrat abgelehnt werden, so wird der Magistrat um einen Vorschlag gebeten, wie die Querung der Straße für Fußgänger/innen risikoarm bewerkstelligt werden kann. Begründung: Durch die Rechtskurve von der Arolser Straße in die Atzelbergstraße ist der Verkehrsfluss für Fußgänger/innen nicht einsehbar. Es kommt daher im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern

28.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891 entstanden aus Vorlage: OF 712/11 vom 01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Trinkwasserbrunnen FechenheimSüd und Atzelbergplatz (Seckbach)

28.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 09.04.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach) Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; OM 4163/23 OBR 11; ST 1979/23 Der Ortsbeirat hält an der in der Vergangenheit geäußerten Idee des Magistrats, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln, fest (ST 2270). Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierenden und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen umzuwandeln. Die in der Stellungnahme ST 1979 erläuterten Mängel der Wasserzufuhr sind umgehend abzustellen. Die Kosten der Maßnahme sind offenzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Planung und Reaktivierung eines Trinkbrunnens auf dem Atzelbergplatz zeitnah zu realisieren. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es wie der Magistrat, der den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier per Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen uns in unserer Stadt bevor. In jedem Stadtteil Frankfurts sollte der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser jederzeit frei möglich sein. (Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1979 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11

17.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung

10.02.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen

13.01.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2025, OM 6290 entstanden aus Vorlage: OF 677/11 vom 05.12.2024 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 einen Poller zu setzen, um verkehrswidrige s Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern. Begründung: Immer wieder blockieren Autos den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 16

ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag

05.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.11.2024, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.10.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung, eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen wäre es denkbar, eine attraktive, zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte es auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit zwei Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger Pkws äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecken entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Eine durch die Topografie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielsweise in London/Paris (Linie 12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim, deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen, niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2025, ST 824 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlandes" gestrichen werden) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5477, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser Straße

28.10.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5959 entstanden aus Vorlage: OF 658/11 vom 27.09.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße Der Magistrat wird gebeten, die provisorische Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße durch eine fest installierte Ampel zu ersetzen. Die Ampel hat sich während der Bauphase im Bereich der oberen Wilhelmshöher Straße bewährt und soll nun auch weiterhin zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit - insbesondere für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule/Kita - beitragen. Begründung: Nach über drei Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Während der Bauphase gab es eine provisorische Ampel im Bereich der Haltestelle "Eschweger Straße" (stadteinwärts). Diese Ampel soll auch nach der Bauphase weiter bestehen bleiben und durch eine fest installierte Ampel ersetzt werden. Sie trägt erheblich zur Sicherung des Schul- und Kindergartenwegs bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 252 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshテカher Straテ歹 an der Kreuzung Atzelbergstraテ歹 (Fokus: Fuテ殀テ、ngerテシberweg)

28.10.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5960 entstanden aus Vorlage: OF 659/11 vom 27.09.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshテカher Straテ歹 an der Kreuzung Atzelbergstraテ歹 (Fokus: Fuテ殀テ、ngerテシberweg) Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Wilhelmshテカher Straテ歹/Atzelbergstraテ歹 in alle Richtungen Fuテ殀テ、ngerテシberwege einzurichte n, damit eine sichere Querung dieser Kreuzung in alle Richtungen mテカglich ist. Begrテシndung: Nach テシber drei Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshテカher Straテ歹 wieder erテカffnet. Aktuell gibt es zwar eine Fuテ殀テ、ngerampel auf einer Seite der Kreuzung, fテシr Ziele auf der anderen Seite der Kreuzung (z. B. Maria-Rosenkranz-Kirche) muss man entweder einen Umweg gehen oder die Straテ歹 ohne テ彙erweg oder Ampel テシberqueren. Dadurch kommt es aktuell immer wieder zu gefテ、hrlichen Situationen zwischen Fuテ殀テ、ngern und Autofahrern. Gテ、be es in alle Richtungen Fuテ殀テ、ngerテシberwege, wテシrde der flieテ歹nde Verkehr eingebremst werden und eine Querung wテ、re leichter mテカglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehテカrende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 413 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren

28.10.2024 · Aktualisiert: 10.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5962 entstanden aus Vorlage: OF 662/11 vom 27.09.2024 Betreff: Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren Der Magistrat wird gebeten, die Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser zu nutzen bzw. die ABG dazu aufzufordern. Die Standorte der Regenwasserspeicher sollten mit dem Ortsbeirat abgesprochen und montiert werden. Mit dem Wasser sollen die Pflanzbeete und Vorgärten sowie nach der Neugestaltung des Atzelberplatzes die zusätzlichen Grünflächen, Beete und Bäume bewässert werden. Begründung: Die auf dem Atzelbergplatz befindlichen Pflanzbeete und Vorgärten werden derzeit mit Stadtwasser bewässert. Aus ökologischen Gründen sollten sie nicht mit Trinkwasser, sondern mit Regenwasser gewässert werden. Das trägt auch zur Entlastung der Kanalisation und Einsparung von Trinkwasser bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen

28.10.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5958 entstanden aus Vorlage: OF 657/11 vom 23.09.2024 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung des ersten Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: - zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen; - mehrere Tempo-30-Fahrbahnmarkierungen; - Aufstellung mehrerer Tempo-30-Schilder; - Installation einer Blitzanlage oder mindestens einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus; - Einwirkung auf die Landespolizei, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für Lkws über 7,5 Tonnen strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet. Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung zum ersten Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Tenor aufgeführten Maßnahmen zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1090 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit)

27.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 660/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Wilhelmshöher Straße (insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße) folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen: Anbringen von Tempo 30 Piktogrammen auf der Fahrbahn Aufstellen zusätzlicher Tempo 30 Schilder Einrichtung eines Geschwindigkeitsdisplays (z. B. im oberen Bereich zwischen Hufelandhaus und Kreuzung Heinz-Herbert-Karry-Straße), um Fahrzeugführende auf die gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen Regelmäßige Umsetzung von Geschwindigkeitskontrollen Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Anwohnende beklagen sich über die erhöhte Geschwindigkeit von PKWs und LKWs, wodurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden gefährdet wird. Dies ist für die Anwohnenden kritisch, aber ganz besonders auch für die Kinder der anliegenden Kindertagesstätten (Maria Rosenkranz, Hufelandhaus). Durch oben genannte Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass es zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und die Verkehrssicherheit für alle erhöht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 660/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288

02.09.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 486 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 30.08.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Vorgang: EA 23/24 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 288 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin gehend ändert, dass die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, nach der Umgestaltung des Paul-Arnsberg-Platzes und des Riedbergplatzes, an dritter Stelle der Prioritätenliste platziert wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatanregung des Ortsbeirats 11, EA 23, mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 30.000 Euro an Planungsmitteln und zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Die Etatanregung wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Im Bericht B 288 ist der Atzelbergplatz unter dringlich, also auf Platz zehn der aufgelisteten Plätze, priorisiert. Der Bericht B 288 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) Gartenpartei (B 288 = Zurückweisung, OA 486 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. . 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5436, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren

02.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5784 entstanden aus Vorlage: OF 644/11 vom 09.08.2024 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Wilhelmshöher Straße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 63 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße

18.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1052/6 Betreff: Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, folgende Fragen zu beantworten: - Warum wird mit der Sperrung der Liederbacher Straße und der Peter-Bied-Straße einschließlich Nebenstraßen ein ganzes Stadtviertel wochenlang durch eine Vollsperrung der zentralen Verkehrsanbindung von der Außenwelt angeschnitten, obwohl der Baufortschritt eine abschnittsweise Sperrung mit lokalen Umfahrungen erlaubt? - Warum werden mögliche Zu- und Ausfahrten nicht kenntlich gemacht? - Warum werden Sperrungen nicht von der Polizei überwacht? - Wann ist mit einer Aufhebung der Sperrungen zu rechnen? Begründung: Der angesprochene Bereich, etwa die Liederbacher Straße zwischen Wasgaustrasse und Gebeschussstrasse, ist seit Wochen gesperrt; weitgehend ohne dass erkennbare Aktivitäten stattfinden. Angekündigt waren sechs bis acht Wochen für Kanalsanierungen, diese sind mittlerweile um. Das Stadtviertel zwischen Liederbach, Bahn und Hunsrückstrasse hat eine Einfahrt über Hunsrückstrasse/Heimchenweg und eine Ausfahrt über Heimchenweg/ Gebeschussstrasse. Beschilderungen und Hinweise fehlen. Die Folgen sind erheblich: Die Sperrungen an der Kreuzung Peter-Bied/Liederbacher werden umfahren. Dabei reicht der Platz auf dem Bürgersteig zwischen Ampelpfosten, Straßenschildern und Hauswand aus, um mit einem SUV der obersten Gewichtsklasse durchzufahren. Schmalere Fahrzeuge schaffen das mit mehr als Schrittgeschwindigkeit. Einbahnstraßen (Privatstrasse Heimchenweg) werden gegen die Fahrtrichtung befahren. Sperren werden regelmäßig von der Straße auf die Bürgersteige verschoben, so dass die abgesenkten Bürgersteige vollständig blockiert werden. Die Situation wird zunehmend gefährlich für Fußgänger, insbesondere Kinder und Hilfsbedürftige. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 977 2024 Die Vorlage OF 1052/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OA (Anregung Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes

27.05.2024 · Aktualisiert: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 464 entstanden aus Vorlage: OF 624/11 vom 04.05.2024 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planungskosten für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes Vorgang: M 18/23; EA 29/23 OBR 11; B 414/23; OA 415/23 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes werden die notwendigen Planungsmittel zur Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gemäß § 39 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) in Höhe von circa 30.000 Euro in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt. Begründung: Bei dem Ortstermin am 30.04.2024 mit der zukünftigen Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Zapf-Rodriguez, und der Planungsgruppe "Grüner Atzelbergplatz" wurde besprochen, eine Anregung für die Planungskosten der Neugestaltung des Atzelbergplatzes durch den Ortsbeirat 11 zu stellen. Somit könnte nach Beschluss des Doppelhaushaltes 2024/2025 der Planungsprozess für die Neugestaltung des Atzelbergplatzes angestoßen werden. Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Gemäß Vortrag des Magistrats M 18, Ziffern 4. und 5., ist der Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung vorhandener Plätze anzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Anregung vom 27.11.2023, OA 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 114 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 464 wird im Rahmen der Vorlage E 205 und EA 23 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen

27.05.2024 · Aktualisiert: 10.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5485 entstanden aus Vorlage: OF 625/11 vom 04.05.2024 Betreff: Begrünung der Hausfassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG einzuwirken, dass eine Begrünung der Fassaden der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz angrenzen, umgesetzt wird. Begründung: Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler, mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Eine Begrünung der Fassaden würde einen positiven Einfluss auf die Hitzeentwicklung des Platzes haben. Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Budge-Stiftung (Lohrberg)“ direkt vor der Henry und Emma BudgeStiftung zügig barrierefrei umbauen

27.05.2024 · Aktualisiert: 31.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 entstanden aus Vorlage: OF 619/11 vom 13.05.2024 Betreff: Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" direkt vor der Henry und Emma Budge-Stiftung zügig barrierefrei umbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf beiden Straßenseiten direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung auf der Wilhelmhöher Straße sehr zügig und mit sehr hoher Priorität barrierefrei umbauen zu lassen. Begründung: Die Bushaltestelle spielt eine entscheidende Rolle für die Anbindung der Bewohnerinnen und Bewohner der Henry und Emma Budge-Stiftung an Seckbach und Bergen-Enkheim. Der aktuelle Mangel an Barrierefreiheit stellt jedoch eine Hürde für Personen dar, die Gehhilfen oder Rollatoren benötigen, um diese Busse zu nutzen. Besonders Bushaltestellen in der Nähe von Einrichtungen, die für ältere Menschen wichtig sind, sollten vorrangig und mit hoher Priorität barrierefrei gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 583/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 10/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 10 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 9 2024 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 580/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 6 2024 Die Vorlage OF 580/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 578/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 8/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 8 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 4 2024 Die Vorlage OF 578/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 579/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz Vorgang: M 125/12; EA 49/18 OBR 11; ST 1346/18; EA 276/18 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Umbau des, westlich des Atzelbergplatzes gelegenen, Wendehammers, die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 /2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Der Umbau ist gemäß des Magistratsvortrags vom 25.05.2012, M 125 auszuführen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes beinhaltete, gemäß Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auch den Umbau des Wendehammers. Aus Kostengründen wurde dieser Teil der Planung aber nicht umgesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1346 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 276 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 5 2024 Die Vorlage OF 579/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors, die Begründung sowie die Vorlage M 125 aus dem Vorgang gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung einer ELadestation für Pkw auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5191 entstanden aus Vorlage: OF 559/11 vom 11.02.2024 Betreff: Errichtung einer E-Ladestation für Pkw auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13 Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen privaten Anbieter einzuwirken, um eine E- Ladestation für Pkw (AC) auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen der Atzelbergstraße 9 und 13 zu errichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von Elektroautos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es im Stadtteil Seckbach keine öffentlichen AC-Ladesäulen. Es bietet sich daher an, im o. g. Bereich eine Ladestation für Pkw (AC) zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2068 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge in der Eschweger Straße ergreifen

27.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4747 entstanden aus Vorlage: OF 517/11 vom 02.11.2023 Betreff: Maßnahmen gegen verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge in der Eschweger Straße ergreifen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die das verkehrswidrige Parken in den Kurvenbereichen Arolser Straße/Ecke Eschweger Straße (rechts und links) sowie in der Kurve an der Eschweger Straße Hausnummer 12 unterbinden. Begründung: Trotz Fahrbahnmarkierungen (Sperrfläche) wird an den o. g. Bereichen verkehrswidrig geparkt. Durch die verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge wird die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer erheblich eingeschränkt, sodass die Unfallgefahr erheblich steigt. Des Weiteren hat die FES Schwierigkeiten, die Anlieger der Hausnummern 16 bis 20 und der Hausnummern 23 bis 33 der Eschweger Straße anzudienen, wenn in der Kurve der Eschweger Straße 12 Fahrzeuge stehen, obwohl eine Fahrbahnmarkierung diese Fläche mit einem Parkverbot ausweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

Ideen

Idee
8

Fußgängerüberweg Wilhelmshöher Straße Höhe Völp

28.08.2023

Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.

Idee
21

fehlender Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Arolser Straße

04.07.2021

Beschreibung: Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs über den Atzelberg gibt es hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und die Überquerung der Fahrbahn in Richtung Lidl und der Schule für Anwohner und auch Schüler ist manchmal nur schwer möglich. Es fehlt an dieser Stelle dringend ein Fußgängerüberweg!

Idee
2

Spielplatz /Kleinkinder und Kinder unterhalb der Wilhelmshöher Straße

20.01.2021

Der Stadtteil Seckbach benötigt noch einen Spielplatz unterhalb der Wilhelmshöher Straße. Es gibt einen attraktiven Spielplatz im Huthpark. Dieser ist jedoch bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Personen nicht ausreichend. Ich plädiere daher dafür einen neuen attraktiven Spielplatz in der Nähe der Zentgrafenschule zu bauen, um Spielmöglichkeiten für Kinder zu haben und den Eltern einen Treffpunkt zu geben, an welchen sie sich mit ihren Kindern außerhalb der eigenen Wohnung treffen können. Spielplätze bieten attraktive Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder verschiedener Altersgruppen.

Idee
19

Seckbach Atzelbergplatz: Die Mauer muss weg

15.09.2014

Die Erneuerung des Atzelbergplatzes wurde unter Beteiligung von Seckbacher Bürger/innen in einer Planungswerkstatt geplant. Seit Beginn dieser Planung war es der Wille der Beteiligten, dass die Begrenzung des Platzes sowie die der neuen Treppenanlage so weit als möglich licht und offen sein sollte, um eine Transparenz zum alten Seckbach und zur Maria Rosenkranz Kirche zu schaffen. Wir Seckbacher Bürger und Bürgerinnen wurden durch Tatsachenschaffung von genau dem Gegenteil überrascht, nämlich einer massiven, ghettoisierenden Betonmauer. Meine Ideen lauten: 1. Bürgerbeteiligung unbedingt ernst nehmen! 2. An der Planungskonferenz beteiligte Bürger über wesentliche Punkte (hier Betonmauer statt lichte und blick-durchlässige Konstruktion) informieren, damit sie eine Chance haben noch frühzeitig zu intervenieren! 3. Die über die Köpfe der Bürger hinweg realisierte Mauer sofort entfernen (!!!) und wie von den Bürgern gewünscht und geplant einen transparenten Übergang von der Atzelbergsiedlung zum alten Seckbach herstellen um damit Unfallgefahren zu vermeiden insbesondere bei Kindern und Menschen mit Behinderung!!! Wir wollen keine Trennungsmauer, keine Begrenzungsmauer, keine Schutzmauer! Wir wollen Offenheit, Gemeinsamkeit, Kommunikation im Stadtteil Seckbach und wir fordern: Die Mauer muss weg!!!