Verlängerung des Fahrradschutzstreifens in der Rohrbachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST
1604
Betreff: Verlängerung des
Fahrradschutzstreifens in der Rohrbachstraße Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass die Radwegebenutzungspflicht in der Rohrbachstraße zwischen
der Rotlintstraße und der Hausnummer 42 mit der dort vorhandenen
Bordsteinabsenkung aufgehoben wird. Ab dieser Höhe ist die
Benutzungspflicht des baulichen Radwegs zwingend notwendig, da die Steuerung
der Lichtsignalanlage an der Rothschildallee bislang nicht für den
Radverkehr auf der Fahrbahn ausgelegt ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2016, OM 542