Verlängerung des Fahrradschutzstreifens in der Rohrbachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1604
Betreff: Verlängerung des Fahrradschutzstreifens in der Rohrbachstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Radwegebenutzungspflicht in der Rohrbachstraße zwischen der Rotlintstraße und der Hausnummer 42 mit der dort vorhandenen Bordsteinabsenkung aufgehoben wird. Ab dieser Höhe ist die Benutzungspflicht des baulichen Radwegs zwingend notwendig, da die Steuerung der Lichtsignalanlage an der Rothschildallee bislang nicht für den Radverkehr auf der Fahrbahn ausgelegt ist.