Verlängerung des Radschutzstreifens in der Rohrbachstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
in der Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Fahrradschutzstreifen in der Rohrbachstraße stadteinwärts wird verlängert bis zur Hausnummer 40 bzw. bis zum Ende des Gebäudes der Hans-Böckler-Schule. Das blaue Schild für den vorgeschriebenen Radweg auf dem Gehweg wird abmontiert. Begründung: Derzeit endet der Schutzstreifen an der Rotlintstraße, RadfahrerInnen müssen nach dieser Kreuzung in gefährlicher Weise (S-Kurve, direkt neben einem Poller) über eine Sinusschwelle auf den Radweg in Richtung Kreuzung Alleenring ausweichen. Zum anderen wird der Radweg vor der Schule von den Schülerinnen und Schülern in den Pausen genutzt und ist dann gefährlich bzw. blockiert für Radfahrende.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2016, OF 36/3
Betreff: Verlängerung des Radschutzstreifens
in der Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
Der Fahrradschutzstreifen in der
Rohrbachstraße stadteinwärts wird verlängert bis zur Hausnummer 40 bzw. bis zum
Ende des Gebäudes der Hans-Böckler-Schule. Das blaue Schild für den
vorgeschriebenen Radweg auf dem Gehweg wird abmontiert. Begründung: Derzeit endet der Schutzstreifen an der
Rotlintstraße, RadfahrerInnen müssen nach dieser Kreuzung in gefährlicher Weise
(S-Kurve, direkt neben einem Poller) über eine Sinusschwelle auf den Radweg in
Richtung Kreuzung Alleenring ausweichen. Zum anderen wird der Radweg vor der
Schule von den Schülerinnen und Schülern in den Pausen genutzt und ist dann
gefährlich bzw. blockiert für Radfahrende. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3
am 07.07.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
36/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3
am 08.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 542 2016
Die
Vorlage OF 36/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme