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Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1593 Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße Zu 1. Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 909 Westlich und südlich Ferdinand-Hofmann-Straße sind überwiegend im Privateigentum. Die Stadt Frankfurt am Main ist in untergeordnetem Umfang Eigentümerin von Flächen; die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) hält dort kein Eigentum. Zu 2. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist der Magistrat an die derzeitige Beschlusslage gebunden, 30% der zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Sollte die ABG Wohnraum im Plangebiet errichten, gilt dies grundsätzlich auch für die ABG, die sich zudem selbst verpflichtet hat, die Quote des geförderten Wohnungsbaus auf 40 % zu erhöhen. Zu 3. Der Magistrat beachtet bei der Ausweisung von neuen Baugebieten stets die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Bei der Baulandentwicklung sollen im Sinne der Allgemeinheit die Grundstückseigentümer innerhalb des rechtlichen Rahmens finanziell herangezogen werden, um beispielsweise die notwendige soziale Infrastruktur sicherzustellen. Dies ist durch den Abschluss städtebaulicher Verträge und/ oder eine Bodenordnung möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1022