Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1593 Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und
südlich der Ferdinand-Hofmann-Straße Zu 1. Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
909 Westlich und südlich Ferdinand-Hofmann-Straße sind überwiegend im
Privateigentum. Die Stadt Frankfurt am Main ist in untergeordnetem Umfang
Eigentümerin von Flächen; die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) hält dort kein
Eigentum. Zu 2. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist der
Magistrat an die derzeitige Beschlusslage gebunden, 30% der zusätzlich
ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu
sichern. Sollte die ABG Wohnraum im Plangebiet errichten, gilt dies
grundsätzlich auch für die ABG, die sich zudem selbst verpflichtet hat, die
Quote des geförderten Wohnungsbaus auf 40 % zu erhöhen. Zu 3. Der Magistrat beachtet bei der Ausweisung von neuen
Baugebieten stets die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Bei der Baulandentwicklung sollen im Sinne der Allgemeinheit die
Grundstückseigentümer innerhalb des rechtlichen Rahmens finanziell herangezogen
werden, um beispielsweise die notwendige soziale Infrastruktur sicherzustellen.
Dies ist durch den Abschluss städtebaulicher Verträge und/ oder eine
Bodenordnung möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.10.2018, V
1022