Die Planungsgrundlagen des Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den "Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung" unter Beachtung folgender Gesichtspunkte zu entwickeln:
- Innerhalb des in Umsetzung der SEVESO-Richtlinie vereinbarten 500 Meter Abstandes von der Grenze des Industrieparks Höchst erfolgt keine Planung für eine Bebauung.
- Die Bezirkssportanlage Sindlingen, der Kleingartenverein Sindlingen sowie die Tennisanlage verbleiben an ihrem jetzigen Standort.
- Es sind alle Möglichkeiten für eine urbane, lebendige und attraktive Stadtentwicklung westlich im Anschluss an die Ferdinand-Hofmann-Siedlung und der Straße zur Internationalen Schule zu nutzen.
- Voraussetzung für die Stadtteilerweiterung ist eine neue, eigene Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßenverkehrssystem. Vorrangig ist eine Unterführung der Eisenbahnlinie Frankfurt am Main - Wiesbaden. Im Hinblick auf die dringend erforderliche Verkehrsentlastung der Ferdinand-Hofmann-Siedlung ist die Internationale Schule an die neue Erschließungsstraße anzubinden.
- Bestandteil der Planung ist eine spürbare Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten sowie der Gewerbestruktur im Stadtteil.
- Die Gestaltung des neuen Stadtteilbereiches erfolgt unter Berücksichtigung der Stadtteilstruktur als Stadtweiterbau für ein urbanes, durchmischtes Quartier. Analog dem Stadtverordnetenbeschluss § 4542 aus 2014 werden grundsätzlich 30 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau, je zur Hälfte im
- Förderweg und im
- Förderweg, vorgesehen.
- Die Bebauung ist klimaneutral, unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten und mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung des Areals zu planen. Die Ergebnisse des Klimaplanatlas sind dabei zu berücksichtigen.
- Es soll ein attraktiver Grünzug entstehen. Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner sollen gemeinsam Entwürfe für die Gestaltung und Anordnung der Siedlungs- und Grünflächen erarbeiten.
- Bereitstellung und Gestaltung der Infrastruktur sowie der Erholungs- und Grünbereiche soll mit dem Baubeginn erfolgt sein.
- In die Planungen ist die Bevölkerung von Anfang an unmittelbar einzubeziehen. Begründung: Das Konzept zur Umsetzung der SEVESO-Richtlinie in Frankfurt am Main sieht einen 500 Meter Abstand von den Grenzen des Industrieparks vor. Innerhalb dieser Grenzen können keine neuen Bebauungsgebiete ausgewiesen werden. Betroffen von dieser Regelung ist der mit der M 21 vom 17.01.2014 beschlossene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. Er ist Teil des im Jahr 2014 beschlossenen Wohnbaulandentwicklungsprogramms, mit dem der Magistrat auch beauftragt wurde "im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 % der durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern" (§ 4542 vom 22.05.2014). Mit dem vorliegenden Antrag werden die Konsequenzen aus den jetzt geklärten Planungsvoraussetzungen gezogen und Perspektiven im Hinblick auf eine attraktive, urbane, soziale und ökologische Entwicklung geschaffen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.09.2018, NR 661 Betreff: Die Planungsgrundlagen des
Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung -
an die Seveso-Richtlinie anpassen und für eine attraktive Stadtteilentwicklung
nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den
"Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der
Ferdinand-Hofmann-Siedlung" unter Beachtung folgender Gesichtspunkte zu
entwickeln: 1. Innerhalb des in Umsetzung der
SEVESO-Richtlinie vereinbarten 500 Meter Abstandes von der Grenze des
Industrieparks Höchst erfolgt keine Planung für eine Bebauung. 2. Die Bezirkssportanlage Sindlingen, der
Kleingartenverein Sindlingen sowie die Tennisanlage verbleiben an ihrem
jetzigen Standort. 3. Es sind alle Möglichkeiten für eine urbane,
lebendige und attraktive Stadtentwicklung westlich im Anschluss an die
Ferdinand-Hofmann-Siedlung und der Straße zur Internationalen Schule zu
nutzen. 4. Voraussetzung für die
Stadtteilerweiterung ist eine neue, eigene Verkehrsanbindung an das
überörtliche Straßenverkehrssystem. Vorrangig ist eine Unterführung der
Eisenbahnlinie Frankfurt am Main - Wiesbaden. Im Hinblick auf die dringend
erforderliche Verkehrsentlastung der Ferdinand-Hofmann-Siedlung ist die
Internationale Schule an die neue Erschließungsstraße anzubinden. 5. Bestandteil der Planung ist eine spürbare
Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten sowie der Gewerbestruktur im
Stadtteil. 6. Die Gestaltung des neuen
Stadtteilbereiches erfolgt unter Berücksichtigung der Stadtteilstruktur als
Stadtweiterbau für ein urbanes, durchmischtes Quartier. Analog dem
Stadtverordnetenbeschluss § 4542 aus 2014 werden grundsätzlich 30 Prozent
der Wohnungen als geförderter Wohnungsbau, je zur Hälfte im 1. Förderweg und im 2. Förderweg, vorgesehen. 7. Die Bebauung ist klimaneutral, unter
Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten und mit dem Ziel einer
ökologischen Aufwertung des Areals zu planen. Die Ergebnisse des Klimaplanatlas
sind dabei zu berücksichtigen. 8. Es soll ein attraktiver Grünzug entstehen.
Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Landschaftsplanerinnen und
Landschaftsplaner sollen gemeinsam Entwürfe für die Gestaltung und Anordnung
der Siedlungs- und Grünflächen erarbeiten. 9. Bereitstellung und Gestaltung der Infrastruktur
sowie der Erholungs- und Grünbereiche soll mit dem Baubeginn erfolgt sein.
10. In die Planungen ist die Bevölkerung von Anfang
an unmittelbar einzubeziehen. Begründung: Das Konzept zur Umsetzung der SEVESO-Richtlinie in
Frankfurt am Main sieht einen 500 Meter Abstand von den Grenzen des
Industrieparks vor. Innerhalb dieser Grenzen können keine neuen
Bebauungsgebiete ausgewiesen werden. Betroffen von dieser Regelung ist der mit
der M 21 vom 17.01.2014 beschlossene Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 909 - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. Er
ist Teil des im Jahr 2014 beschlossenen Wohnbaulandentwicklungsprogramms, mit
dem der Magistrat auch beauftragt wurde "im Rahmen der Aufstellung von
Bebauungsplänen - soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
gegeben sind - städtebauliche Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30 % der
durch die Bebauungspläne zusätzlich ermöglichten Bruttogeschoßfläche Wohnen für
den geförderten Wohnungsbau zu sichern" (§ 4542 vom 22.05.2014). Mit dem vorliegenden Antrag werden die Konsequenzen
aus den jetzt geklärten Planungsvoraussetzungen gezogen und Perspektiven im
Hinblick auf eine attraktive, urbane, soziale und ökologische Entwicklung
geschaffen. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
23.10.2018, OF
831/6 dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.10.2018, V
1022 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
10.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6
am 23.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1022 2018
1.
Die Vorlage NR 661 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 831/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung 1 CDU und GRÜNE zu 2. Annahme bei
Enthaltung CDU und GRÜNE 25. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF; LINKE. (= Votum im
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (=
Annahme) Protokollerklärung der BFF: "Die
500m-Abstandsregelung erfolgte intransparent und ist somit nicht
nachvollziehbar." 25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.10.2018, TO I, TOP 9
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR
661 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): §
3316, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018