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Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1593 Betreff: Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren Im Rahmen der baulichen Umsetzung der Gehwegnasen im Nordend wurden neue Standards zur Herstellung der Barrierefreiheit, sowohl für gehbehinderte Personen als auch für Blinde und Sehbehinderte gemeinsam mit den Betroffenen erprobt und weiterentwickelt. Dabei wurden die Querungsstellen der Hauptwegebeziehungen mit Bodenindikatoren versehen mit dem Ziel, die taktile Wegeführung zu vernetzen. Die Straßenquerung muss nicht zwingend mit Querungshilfen gesichert werden. Ob Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen vorgesehen werden, hängt von der örtlichen Situation, der erlaubten Kfz-Geschwindigkeit und der Verkehrsbelastung ab, und wird im Einzelfall geprüft und entschieden. Im Oeder Weg besteht eine reduzierte Geschwindigkeit von 30 km/h. Aus Sicht des Magistrats sind die angesprochenen Querungen im Bereich der Gehwegnasen ausreichend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1344

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