Irreführende Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST
1593
Betreff: Irreführende
Fußgängerführung im Oeder Weg korrigieren Im Rahmen der baulichen Umsetzung der Gehwegnasen
im Nordend wurden neue Standards zur Herstellung der Barrierefreiheit, sowohl
für gehbehinderte Personen als auch für Blinde und Sehbehinderte gemeinsam mit
den Betroffenen erprobt und weiterentwickelt. Dabei wurden die Querungsstellen
der Hauptwegebeziehungen mit Bodenindikatoren versehen mit dem Ziel, die
taktile Wegeführung zu vernetzen. Die Straßenquerung muss nicht zwingend mit
Querungshilfen gesichert werden. Ob Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen
vorgesehen werden, hängt von der örtlichen Situation, der erlaubten
Kfz-Geschwindigkeit und der Verkehrsbelastung ab, und wird im Einzelfall
geprüft und entschieden. Im Oeder Weg besteht eine reduzierte
Geschwindigkeit von 30 km/h. Aus Sicht des Magistrats sind die angesprochenen
Querungen im Bereich der Gehwegnasen ausreichend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.06.2012, OM 1344