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Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Zulassung der E-Scooter erfolgte mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium und gilt im gesamten Bundesgebiet. Nach § 11 Absatz 5 eKFV sind E-Scooter beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln, wodurch das Abstellen auf dem Gehweg als Gemeingebrauch zu werten und zulässig ist. Allerdings unterliegen auch E-Scooter-Nutzende den Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr, weshalb die Scooter nicht so abgestellt werden dürfen, dass es zu einer unverhältnismäßigen Behinderung kommt. Mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellte E-Scooter werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von der Städtischen Verkehrspolizei zur Seite gestellt. Der Parkverstoß wird dann angezeigt. Das gewerbsmäßige Abstellen von E-Scootern stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar. Die Stadt hat im März 2024 damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter im Bahnhofsviertel und der Innenstadt auszuweisen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das ‚wilde' Abstellen außerhalb von ausgewiesenen Parkplätzen in diesen Bereichen nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es dort den größten Handlungsbedarf. Die Stadt nutzt überdies eine Software, mit der die E-Scooter-Parkplätze allen Anbietern übermittelt werden. Zu dieser Software gibt es auch eine App, über die E-Scooter, die behindernd abgestellt sind, gemeldet werden können. Die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline des jeweiligen Anbieters zu finden, über die falsch abgestellte Fahrzeuge gemeldet werden können. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Eine ausführliche Erläuterung dieses Konzepts findet sich beispielsweise in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025 (ST 293). Der Hinweis des Ortsbeirats bezüglich der Problematik in der Carl-Benz-Straße wird auch an traffiQ weitergeben, damit dieser Bereich bei der Standortsuche für die Mobilitätsstationen berücksichtigt werden kann. Die Mobilitätsstationen sind der zentrale Baustein, um die Leihfahrzeuge zu regulieren. An neuralgischen Punkten hat der Magistrat überdies Parkverbotszonen eingerichtet. Gleichwohl möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass E-Scooter als Teil der Shared Mobility die Vielfalt der Mobilität ergänzen.

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