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Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1590 Betreff: Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden? Bekanntermaßen geht der Magistrat seit 2011 verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vor. Sowohl die konzeptionelle Vorgehensweise als auch statistische Fallzahlen für das Nordend waren bereits Gegenstand von Berichten bzw. Stellungnahmen des Magistrats (B 480 vom 02.08.2010, ST 981 vom 22.06.2012). Seit 1998 sind vom Ortsbeirat in 32 Fällen Vorgärten beanstandet worden. Davon war in 11 Fällen tatsächlich kein Verstoß gegen die Vorgartensatzung festzustellen, u. a. auch weil hier entsprechende Genehmigungen vorlagen oder es sich nicht um Vorgärten im Sinne der Vorgartensatzung handelte. In 10 der übrigen Fälle erfolgte bereits der Rückbau in einen satzungskonformen Zustand und fünf Verwaltungsverfahren sind diesbezüglich bei der Bauaufsicht aktuell noch anhängig. Nähere Auskünfte zu den laufenden Verwaltungsverfahren kann der Magistrat nicht erteilen. Zwei Fälle sind aus Ermessensgründen bisher nicht aufgegriffen und vier neuere Beanstandungen noch nicht überprüft worden, wie in der Stellungnahme ST 1097 vom 23.07.2012 erläutert wird. Im Rahmen der systematischen Begehungen wurden im Jahr 2012 im Nordend insgesamt 96 Vorgärten überprüft. Hierbei wurden bei 19 Liegenschaften Verstöße gegen die Vorgartensatzung festgestellt und Verwaltungsverfahren eingeleitet. In 17 Fällen haben die Eigentümer einvernehmlich die Vorgärten zurückgebaut, für die übrigen zwei Vorgärten sind weiterhin Verwaltungsverfahren anhängig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1352

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