Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST
1590
Betreff: Was ist aus den
Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden? Bekanntermaßen geht der Magistrat seit 2011
verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vor. Sowohl die
konzeptionelle Vorgehensweise als auch statistische Fallzahlen für das Nordend
waren bereits Gegenstand von Berichten bzw. Stellungnahmen des Magistrats (B
480 vom 02.08.2010, ST 981 vom 22.06.2012). Seit 1998 sind vom Ortsbeirat in 32 Fällen
Vorgärten beanstandet worden. Davon war in 11 Fällen tatsächlich kein Verstoß
gegen die Vorgartensatzung festzustellen, u. a. auch weil hier entsprechende
Genehmigungen vorlagen oder es sich nicht um Vorgärten im Sinne der
Vorgartensatzung handelte. In 10 der übrigen Fälle erfolgte bereits der
Rückbau in einen satzungskonformen Zustand und fünf Verwaltungsverfahren sind
diesbezüglich bei der Bauaufsicht aktuell noch anhängig. Nähere Auskünfte zu
den laufenden Verwaltungsverfahren kann der Magistrat nicht erteilen. Zwei Fälle sind aus Ermessensgründen bisher nicht
aufgegriffen und vier neuere Beanstandungen noch nicht überprüft worden, wie in
der Stellungnahme ST 1097 vom 23.07.2012 erläutert wird. Im Rahmen der systematischen Begehungen wurden im
Jahr 2012 im Nordend insgesamt 96 Vorgärten überprüft. Hierbei wurden bei 19
Liegenschaften Verstöße gegen die Vorgartensatzung festgestellt und
Verwaltungsverfahren eingeleitet. In 17 Fällen haben die Eigentümer
einvernehmlich die Vorgärten zurückgebaut, für die übrigen zwei Vorgärten sind
weiterhin Verwaltungsverfahren anhängig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.06.2012, OM 1352