Was ist aus den Anträgen des Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden?
Begründung
Ortsbeirates 3 zur Vorgartensatzung geworden? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Aufstellung über die Anwendung der Vorgartensatzung in den letzten 15 Jahren im Nordend vorzulegen. Dabei geht es insbesondere um die Fragen: Wie viele der vom OBR in Anträgen beanstandeten Versiegelungen bzw. Umwidmungen von Vorgärten sind verhindert bzw. zurückgebaut worden? Wie viele und welche befinden sich im Verwaltungsverfahren? Begründung: Der Ortsbeirat im Nordend hat sich von Beginn an sehr um die Einhaltung der Vorgartensatzung bemüht und dies in vielen Anträgen zum Ausdruck gebracht. Vorgärten sind nicht nur charakteristisch für den Stadtteil, sondern dienen als kleine Grünanlagen ja auch gerade im so dicht besiedelten Nordend der Verbesserung des Klimas. Gerade ist an der Ecke Gaußstraße/Merianstraße ein Vorgartenplatz, der dort schon sehr lange als Parkplatz genutzt wurde, in einen Vorgarten zurückverwandelt worden. Dies scheint aber die ausgesprochene Ausnahme zu sein, in der Regel beobachtet man, wie immer wieder Flächen versiegelt werden.