Verkehrsberuhigung Bleidenstraße und Töngesgasse zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST
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Betreff: Verkehrsberuhigung
Bleidenstraße und Töngesgasse zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität
Zu 1.: Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Verkehrsführung
hat erhebliche Auswirkungen auf die Erschließung des Innenstadtbereiches
zwischen der Zeil und der Berliner Straße und wird mit erheblichen
Verkehrsverlagerungen verbunden sein und kann abschließend erst im Zusammenhang
mit der Umgestaltung der Berliner Straße bewertet werden. Zu 2.: Auch der Magistrat hält die angeregten Gehwegnasen
im Bereich Töngesgasse/Schärfengäßchen/Bleidenstraße für sinnvoll. Angesichts
des hierfür notwendigen Planungsaufwands sieht der Magistrat voraussichtlich
keine Möglichkeit für eine kurzfristige Realisierung. Zu 3.: Der Magistrat erinnert daran, dass die
angesprochenen Straßenabschnitte als Fahrradstraße ausgewiesen sind und der
motorisierte Verkehr rechtlich eine dementsprechende untergeordnete Priorität
genießt. Die Herstellung eines Radstreifens auf einer Fahrradstraße wäre daher
kontraproduktiv. Allerdings wird der Magistrat im Bereich der mit Kleinpflaster
versehenen Fußgängerquerungen im Zuge der allfälligen Unterhaltungsarbeiten, in
diesen Furten jeweils einen Asphaltstreifen für Radfahrer anlegen. Zu 4.: Aus lichttechnischen Gründen kann die
Beleuchtungsanlage in ihrer Form nicht verändert werden. Eine Verbesserung der
Beleuchtungssituation wäre nur durch einen Rückschnitt der Bäume möglich.
Zu 5.: Die bisherige Regelung, die Fußgängerquerung durch
Hochpflasterung zu verdeutlichen, und damit auch die Geschwindigkeit in der
Fahrradstraße noch weiter zu verringern, hat sich bewährt. Nachdem die Anlegung
eines Zebrastreifens im Sinne der Verkehrssicherheit keine qualitative
Verbesserung erbringen würde, bittet der Magistrat um Verständnis, dass in
diesem Punkt der Anregung nicht gefolgt wird. Zu 6.: Der Anregung wird gefolgt. Entsprechende Maßnahmen
wurden bereits veranlasst. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2014, OM 3503