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Verkehrsberuhigung Bleidenstraße und Töngesgasse zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 158 Betreff: Verkehrsberuhigung Bleidenstraße und Töngesgasse zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität Zu 1.: Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Verkehrsführung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erschließung des Innenstadtbereiches zwischen der Zeil und der Berliner Straße und wird mit erheblichen Verkehrsverlagerungen verbunden sein und kann abschließend erst im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Berliner Straße bewertet werden. Zu 2.: Auch der Magistrat hält die angeregten Gehwegnasen im Bereich Töngesgasse/Schärfengäßchen/Bleidenstraße für sinnvoll. Angesichts des hierfür notwendigen Planungsaufwands sieht der Magistrat voraussichtlich keine Möglichkeit für eine kurzfristige Realisierung. Zu 3.: Der Magistrat erinnert daran, dass die angesprochenen Straßenabschnitte als Fahrradstraße ausgewiesen sind und der motorisierte Verkehr rechtlich eine dementsprechende untergeordnete Priorität genießt. Die Herstellung eines Radstreifens auf einer Fahrradstraße wäre daher kontraproduktiv. Allerdings wird der Magistrat im Bereich der mit Kleinpflaster versehenen Fußgängerquerungen im Zuge der allfälligen Unterhaltungsarbeiten, in diesen Furten jeweils einen Asphaltstreifen für Radfahrer anlegen. Zu 4.: Aus lichttechnischen Gründen kann die Beleuchtungsanlage in ihrer Form nicht verändert werden. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation wäre nur durch einen Rückschnitt der Bäume möglich. Zu 5.: Die bisherige Regelung, die Fußgängerquerung durch Hochpflasterung zu verdeutlichen, und damit auch die Geschwindigkeit in der Fahrradstraße noch weiter zu verringern, hat sich bewährt. Nachdem die Anlegung eines Zebrastreifens im Sinne der Verkehrssicherheit keine qualitative Verbesserung erbringen würde, bittet der Magistrat um Verständnis, dass in diesem Punkt der Anregung nicht gefolgt wird. Zu 6.: Der Anregung wird gefolgt. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits veranlasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3503

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