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Baumaßnahmen Riederwaldtunnel - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat zur Anregung mit Hessen Mobil Rücksprache gehalten. Der Riederwaldtunnel ist im Korridor der Straße Am Erlenbruch geplant und verläuft zwischen der nördlich und südlich angrenzenden Bebauung. Zur Untersuchung der Auswirkungen während der Bauzeit sowie zur Festlegung von geeigneten Schutzmaßnahmen wurde ein Immissionsschutzkonzept erarbeitet. Dieses ist Bestandteil der Planfeststellung und kann im Zuge der derzeit erfolgenden Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses im Internet unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://service.hessen.de/html/Veroeffentlichungen_Jahr_2019.htm Ergänzend zu den bereits im Immissionsschutzkonzept beschriebenen aktiven und passiven Schutzmaßnahmen hat die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss (Abschnitt 2.2.1, Seite 78) zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Pestalozzischule angeordnet. Diese müssen von Hessen Mobil umgesetzt werden. - Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage in den 14 Klassenzimmern oder sonstigen Unterrichtsräumen an der Süd- und Westfassade. - Die dezentralen Lüftungsanlagen bzw. auch die Lärmschutzfenster sind im Gebäude bzw. an der sichtbaren Hauswand so einzubauen, dass sie dem Erscheinungsbild nicht zuwiderlaufen. Infolge dessen entfallen etwaige weitere Schadensersatzansprüche dem Grunde nach. - Anordnung eines mindestens 2,25 Meter hohen temporären dichten Zaunes zum Schutz der Frei- und Spielbereiche des Kindergartens in der Pestalozzischule. Im Zuge des Immissionsschutzkonzeptes wurden auch verschiedene Schutzkonzepte geprüft. Die Auswahl zwischen den verschiedenen Schutzmaßnahmen ist Bestandteil der nach § 41 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass die geforderte 10 Meter hohe Lärmschutzwand vor der Schule als unverhältnismäßig angesehen wird, da trotz einer Höhe von 10 Metern die Beurteilungspegel im 3. Obergeschoss mit aktiven Schutzmaßnahmen nicht gesenkt werden können. Dies ist nur möglich mit passivem Schallschutz, also Schallschutzfenstern. Mit dem vorgesehenen Schutzkonzept - temporäre Lärmschutzwände und Schallschutzfenstern - sollen die Innenraumpegel von 35 dB(A) bei geschlossenen Fenstern vollständig erreicht werden. Durch die aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen in Ergänzung einer dezentralen Lüftungsanlage soll ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb sowie ein störungsfreier Unterricht während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels ohne Einschränkungen möglich sein, erklärt Hessen Mobil. Die Stadt Frankfurt als Schulträger und das zuständige Stadtschulamt sehen die festgelegten Schutzmaßnahmen als nicht ausreichend an und haben entsprechende Einwendungen vorgetragen, auch wird die Notwendigkeit einer zusätzlichen Lärmschutzwand gesehen. Für die Außenbereiche des Kindergartens und des Schulgartens wirken die vorgesehenen Schutzmaßnahmen nördlich der bauzeitlichen Umfahrung. Ergänzend hat die Planfeststellungsbehörde einen mindestens 2,25 Meter hohen temporären dichten Zaun zum Schutz der Freibereiche/Spielbereiche des Kindergartens in der Pestalozzischule angeordnet. Details werden vom Vorhabenträger noch festgelegt. Mit der Immobilienverwaltung wurde bezüglich der Schallschutzfenster und der dezentralen Lüftungsanlage bereits Kontakt aufgenommen. Im weiteren Planungs- und Abstimmungsprozess werden Schulleitung und Schulamt eingebunden, sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist. Im Zuge der technischen Planung werden auch die beteiligten technischen Ämter der Stadt Frankfurt am Main sowie der Denkmalschutz gehört. Die Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen und der dezentralen Lüftungsanlage an der Pestalozzischule bleibt dem weiteren Abstimmungs- und Planungsprozess vorbehalten. Die Maßnahmen müssen spätestens vor Baubeginn des Riederwaldtunnels umgesetzt sein. Hessen Mobil strebt eine zeitnahe und zügige Realisierung an.