Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die vorgeschlagene Schilderkombination ist nicht möglich. Bei dem vorgeschlagenen Verkehrszeichen (VZ) 253 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich um ein Durchfahrtsverbot ("Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"). Stattdessen lässt sich die Schilderkombination mittels VZ 314 StVO (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 StVO (Personenkraftwagen) umsetzen. Transporter mit PKW Zulassung, wie zum Beispiel Mercedes Sprinter, lassen sich mit der möglichen Beschilderung allerdings nicht ausschließen. Zudem dürfen dort dann auch keine erwünschten LKW mehr parken, zum Beispiel Heizöltransporter.