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Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 122 vom 24.01.2020 zur OM 4977/19 erläuterte, ist bereits heute sowohl das direkte als auch das indirekte Linksabbiegen möglich. Das Linksabbiegen wird zwar mit der hier angeregten Lösung komfortabler, gleichzeitig wird jedoch mit dem damit verbundenen Schutzstreifen über die Raimundstraße besonders für unsichere Radfahrende entlang der Hügelstraße eine weniger komfortable Lösung vorgeschlagen. Dies ist aus Sicht des Magistrats gerade im Hinblick auf die Anforderungen zur Fahrradstadt Frankfurt (§ 4424/19), in denen auf Tempo-50-Straßen die Führung der Radfahrenden im Seitenraum als Standard genannt wird, abzulehnen. Darüber hinaus ist die Einrichtung der beschriebenen signalisierten, indirekten Linksabbiegemöglichkeit mit dem vorhandenen Steuergerät der Lichtsignalanlage nicht umsetzbar. Zudem wäre vor der Lichtsignalanlage eine sichere Führung des Radverkehrs vom baulichen Radweg auf einen Schutzstreifen entlang der Hügelstraße Richtung Osten angesichts des vorhandenen Straßenquerschnitts nicht möglich. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.