Linksabbiegende Radfahrer aus der Ginnheimer Hohl auf die Hügelstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die Ginnheimer Hohl ist eine Tempo-30-Zone, in der Radfahrende im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr fahren. An der Lichtsignalanlage vor der Hügelstraße besteht die Möglichkeit, bei Rot an den wartenden Fahrzeugen vorbei bis zur für Rad-fahrende vorgezogenen Haltlinie zu fahren, um sich dort zum direkten Linksabbiegen vor den Fahrzeugen aufzustellen. Wer bei Grün an der Lichtsignalanlage ankommt, ordnet sich gar nicht erst rechts auf der markierten Radverkehrsführung ein, die geradeaus in die Raimundstraße führt, sondern bleibt in der Mitte der Fahrspur, um sich von dort per Handzeichen nach links einzuordnen. Sofern sich einzelne Verkehrsteilnehmende bei der direkten Abbiegemöglichkeit unsicher fühlen, besteht stets die bereits in der Begründung der Anregung beschriebene Alternative, indirekt links abzubiegen. Dabei bleibt man zum Überqueren der Hügelstraße auf der geradeaus in die Raimundstraße führenden Radführung. Die Querung der Raimundstraße in Richtung Nordosten kann dann gemeinsam mit dem Radverkehr aus der westlichen Hügelstraße an der gemeinsamen Fuß- und Rad-Lichtsignalanlage erfolgen. Aufgrund der Tatsache, dass bereits die zwei beschriebenen, unterschiedlichen Führungen für abbiegende Radfahrende eingerichtet wurden, sieht der Magistrat keine Notwendigkeit, eine grundlegende Änderung dieser Führungsformen vorzunehmen.