Bauvorhaben Straße Am Landgraben
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1576
Betreff: Bauvorhaben Straße Am Landgraben Zu 1: Die verkehrsrechtliche Anordnung ist derzeit bis zum 31.03.2017 ausgestellt. Anhand des Baufortschritts ist insbesondere zu beurteilen, ob und in welcher Form die halbseitige Absperrung über den 31.03.17 hinaus bestehen bleiben muss. Zu 2: Bei dem derzeitigen Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von drei Wohnhäusern mit 21 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen. Die Erteilung einer Baugenehmigung hat keinen Einfluss darauf, ob ein Bauvorhaben einen Nutzen für die Allgemeinheit hat. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere das Bauplanungs- und Bauordnungsrechts eingehalten werden. Der Magistrat strebt aber grundsätzlich an, die Einschränkungen für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst zu minimieren und nur unumgängliche Maßnahmen zu genehmigen.