Bauvorhaben Straße Am Landgraben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST
1576
Betreff: Bauvorhaben Straße
Am Landgraben Zu 1: Die verkehrsrechtliche Anordnung ist derzeit bis zum
31.03.2017 ausgestellt. Anhand des Baufortschritts ist insbesondere zu
beurteilen, ob und in welcher Form die halbseitige Absperrung über den 31.03.17
hinaus bestehen bleiben muss. Zu 2: Bei dem derzeitigen Bauvorhaben handelt es sich um
den Neubau von drei Wohnhäusern mit 21 Wohneinheiten und einer Tiefgarage
mit 33 Stellplätzen. Die Erteilung einer Baugenehmigung hat keinen Einfluss
darauf, ob ein Bauvorhaben einen Nutzen für die Allgemeinheit hat. Die
Genehmigung ist zu erteilen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften,
insbesondere das Bauplanungs- und Bauordnungsrechts eingehalten werden.
Der Magistrat strebt aber grundsätzlich an, die Einschränkungen für
Anwohnerinnen und Anwohner möglichst zu minimieren und nur unumgängliche
Maßnahmen zu genehmigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.08.2016, V 112