Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Mulan-Spielplatz im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1576 Betreff: Mulan-Spielplatz im Frankfurter Bogen Der Spielplatz liegt auf einer Fläche, die mit dem Bebauungsplan Nr. 515 als Fläche für Dauerkleingärten einschließlich eines Vereinsheimes festgesetzt ist. Der Bedarf an Dauerkleingärten und Freizeitgärten im Ortsbezirk ist gegeben; es stehen jedoch außerhalb der Spielplatzfläche weitere, mit Bebauungsplan festgesetzte, Flächen für Dauerklein- und Freizeitgärten zur Verfügung. Diese sind im Zuge der Baulandumlegung noch nicht abschließend beordnet und hergerichtet. Insofern kann der Spielplatz an dieser Stelle weiterhin bestehen bleiben, bis für die Kleingärten, die auf dieser Fläche festgesetzt sind, ein Bedarf entsteht. Eine Änderung des Bebauungsplans ist dafür nicht erforderlich. Sollte der Bedarf an Dauerkleingärten so hoch sein, dass diese Fläche benötigt wird, wird der Magistrat zunächst Ersatzflächen außerhalb des Gebiets am Frankfurter Bogen suchen. Es ist dem Magistrat bekannt, dass der Spielplatz über die Jahre hinweg sehr gut angenommen wurde und ein wichtiger Bestandteil des Baugebiets ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2358 Antrag vom 02.04.2017, OF 258/10