Mulan-Spielplatz im Frankfurter Bogen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST
1576
Betreff: Mulan-Spielplatz
im Frankfurter Bogen Der Spielplatz liegt auf einer
Fläche, die mit dem Bebauungsplan Nr. 515 als Fläche für Dauerkleingärten
einschließlich eines Vereinsheimes festgesetzt ist. Der Bedarf an Dauerkleingärten und Freizeitgärten im
Ortsbezirk ist gegeben; es stehen jedoch außerhalb der Spielplatzfläche
weitere, mit Bebauungsplan festgesetzte, Flächen für Dauerklein- und
Freizeitgärten zur Verfügung. Diese sind im Zuge der Baulandumlegung noch nicht
abschließend beordnet und hergerichtet. Insofern kann der Spielplatz an dieser Stelle
weiterhin bestehen bleiben, bis für die Kleingärten, die auf dieser Fläche
festgesetzt sind, ein Bedarf entsteht. Eine Änderung des Bebauungsplans ist
dafür nicht erforderlich. Sollte der Bedarf an Dauerkleingärten so hoch sein,
dass diese Fläche benötigt wird, wird der Magistrat zunächst Ersatzflächen
außerhalb des Gebiets am Frankfurter Bogen suchen. Es ist dem Magistrat
bekannt, dass der Spielplatz über die Jahre hinweg sehr gut angenommen wurde
und ein wichtiger Bestandteil des Baugebiets ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.08.2013, OM 2358
Antrag vom
02.04.2017, OF
258/10