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Anhänger entfernen, um Parkfläche freizugeben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 156

Betreff: Anhänger entfernen, um Parkfläche freizugeben Gemäß § 12 Absatz 3b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Anhänger ohne Zugmaschine zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum zum Parken abgestellt werden. Der Anhänger wurde von der Städtischen Verkehrspolizei markiert. Bei der Nachkontrolle, die zwei Wochen später stattfand, war der Anhänger nicht mehr vor Ort.

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