Anhänger entfernen, um Parkfläche freizugeben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST
156
Betreff: Anhänger
entfernen, um Parkfläche freizugeben Gemäß § 12 Absatz 3b
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Anhänger ohne Zugmaschine zwei Wochen im
öffentlichen Verkehrsraum zum Parken abgestellt werden. Der Anhänger wurde von der Städtischen
Verkehrspolizei markiert. Bei der Nachkontrolle, die zwei Wochen später
stattfand, war der Anhänger nicht mehr vor Ort. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2017, OM 2397