Keine Streichung des Radweges Willemerstraße in Richtung Osten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1568
Betreff: Keine Streichung des Radweges Willemerstraße in Richtung Osten Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6158, sieht der Magistrat keine Möglichkeit, der Anregung zu entsprechen. Dessen ungeachtet wird der Magistrat die erforderlichen Schritte ergreifen, um den Anforderungen an eine ausreichende Verkehrssicherheit in der Führung des Radverkehrs in West-Ost-Richtung an der Kreuzung mit der Dreieichstraße herzustellen. Der Magistrat wird den Ortsbeirat über seine diesbezüglichen Planungen gesondert unterrichten.