Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST
1564
Betreff: Schwanheim:
Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Bei der Schwarzbachstraße handelt
es sich um eine gepflasterte Altstadtstraße ohne Gehweg mit einer
Gesamtbreite von circa 4,20 Metern. Hier ist es notwendig, das gesetzliche
Haltverbot zusätzlich zu beschildern. Die Installation von Pollern müsste auf einem
Abschnitt von 60 Metern beidseitig erfolgen. Fahrzeugführende würden in der
Folge in den anliegenden ebenso engen Gassen der Altstadt parken. Das Problem
würde sich verlagern und vergrößern, da auch dortige Anliegerinnen und Anlieger
Poller fordern würden. Das Worstcase-Szenario ist eine flächendenkende
Abpollerung Alt-Schwanheims sowie unzulässig abgestellte Fahrzeuge im Bereich
von Einfahrten.
Rücksichtsloses und bewusstes
Falschparken lässt sich trotz absoluten Haltverbots erfahrungsgemäß nicht
durch die Installation von Pollern verhindern. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2018, OM 3102