Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1564 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Bei der Schwarzbachstraße handelt es sich um eine gepflasterte Altstadtstraße ohne Gehweg mit einer Gesamtbreite von circa 4,20 Metern. Hier ist es notwendig, das gesetzliche Haltverbot zusätzlich zu beschildern. Die Installation von Pollern müsste auf einem Abschnitt von 60 Metern beidseitig erfolgen. Fahrzeugführende würden in der Folge in den anliegenden ebenso engen Gassen der Altstadt parken. Das Problem würde sich verlagern und vergrößern, da auch dortige Anliegerinnen und Anlieger Poller fordern würden. Das Worstcase-Szenario ist eine flächendenkende Abpollerung Alt-Schwanheims sowie unzulässig abgestellte Fahrzeuge im Bereich von Einfahrten. Rücksichtsloses und bewusstes Falschparken lässt sich trotz absoluten Haltverbots erfahrungsgemäß nicht durch die Installation von Pollern verhindern. Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3102

Verknüpfte Vorlagen