Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße
Begründung
Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab Alt Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen.
Inhalt
Antrag vom 19.04.2018, OF 674/6
Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab Alt Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen.Beratung im Ortsbeirat: 6