Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST
1559
Betreff: Einrichtung eines
Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Die Deuil-La-Barre-Straße befindet
sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Dort können Fußgängerüberwege nur in
Ausnahmefällen angelegt werden. In fußläufiger Entfernung von der vom Ortsbeirat
genannten Örtlichkeit befinden sich bereits verschiedene sichere
Querungsmöglichkeiten in Form von Fußgängerüberwegen sowie Lichtsignalanlagen.
Zudem ist die Gehwegbreite im Bereich der Glockengasse mit 1,40 bis 1,50 Metern
zu gering, um eine Stellfläche für wartende Fußgängerinnen und Fußgänger zu
schaffen. Der Anregung kann deshalb nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2016, OM 564