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Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1559 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Die Deuil-La-Barre-Straße befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Dort können Fußgängerüberwege nur in Ausnahmefällen angelegt werden. In fußläufiger Entfernung von der vom Ortsbeirat genannten Örtlichkeit befinden sich bereits verschiedene sichere Querungsmöglichkeiten in Form von Fußgängerüberwegen sowie Lichtsignalanlagen. Zudem ist die Gehwegbreite im Bereich der Glockengasse mit 1,40 bis 1,50 Metern zu gering, um eine Stellfläche für wartende Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 564

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