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Poller vor der Hagenstraße 15

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die vom Ortsbeirat angeregte Absicherung des Gehweges ist generell möglich. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Maßnahme, die nötig ist, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten beziehungsweise Gefahren zu vermeiden. Für eine solche Absicherung muss daher ein Antrag beim Baubezirk Nord/Ost des Amts für Straßenbau und Erschließung gestellt werden. Die Kosten sind dabei von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu tragen.

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