Sanierung des Westbahnhofes mit Rampen
Stellungnahme des Magistrats
Im Vorlauf zum Planfeststellungsverfahren hat die DB Station&Service (DB S&S) ausführlich geprüft, ob an der Ostseite (Kasseler Straße) und an der Westseite (Solmsstraße) Rampenanlagen möglich sind. Demnach ist eine Realisierung einer Rampenanlage an der Ostseite aufgrund konstruktiver Zwangspunkte (im Gebäude) leider nicht möglich. Es können lediglich seitlich platzierte Fahrrad-Schieberinnen an den Treppenanlagen vorgesehen werden. Steilrampen (>30% Steigung) wurden von DB S&S aus Sicherheitsaspekten ausgeschlossen. Für den Ausgang an der Westseite hat die DB S&S sieben Varianten zu Schieberampen ausgearbeitet und gegenübergestellt. Alle Varianten sind auch aufgrund konstruktiver Zwangspunkte nicht barrierefrei. Eine nicht barrierefreie Rampenanlage lediglich auf der einen Zugangsseite zur Unterführung anzulegen ist nicht zweckmäßig. Außerdem soll aufgrund des zu erwartenden Konfliktes mit dem Fußverkehr vermieden werden, dass Radfahrende durch die Unterführung fahren.