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Veränderungen im Fahrplan erklären

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1555 Betreff: Veränderungen im Fahrplan erklären Zu 1. und 2.: Die Änderungen in der Taktung der Abfahrtszeiten der Straßenbahnlinie 18 in den genannten Zeiten resultieren aus der Umsetzung der Vorgaben des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans. Zu den dort festgelegten Kriterien gehören sowohl Mindestanforderungen an die Haltestellenabfahrten in einer Stunde als auch maximale Auslastungsgrade. Danach sollen in der Normalverkehrszeit (NVZ), zu der auch der Tagesverkehr an Samstagen gehört, in einer Stunde durchschnittlich nicht mehr als 50% aller Sitz- und Stehplätze besetzt sein. An Sonntagen gilt ganztägig die sogenannte Schwachverkehrszeit (SVZ). Das Angebot gilt hier als ausreichend, wenn im Mittel einer Stunde für jeden Fahrgast ein Sitzplatz angeboten werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde auch das Angebot der Linie 18 insbesondere zu den weniger nachgefragten Tageszeiten überprüft. Die Fahrgastzählungen fanden im Juni, September und Oktober 2012 statt. Hiernach unterschreitet die Fahrgastnachfrage an Samstagen tagsüber sowie sonntags die vorgegebenen Grenzwerte für die Auslastung bei weitem. Die im Nahverkehrsplan vorgegebenen Auslastungswerte werden durch die geänderte Taktung der Straßenbahnlinie 18 weiterhin erfüllt. Vor dem Hintergrund, das Angebot im ÖPNV nach der zu erwartenden Nachfrage auszurichten, ebenfalls aber auch wirtschaftlich zu gestalten, erachtet der Magistrat die in Rede stehende Taktung der Straßenbahnlinie 18 für unumgänglich. Zu 3.: Unter einer "Pufferzeit" ist die Wartezeit an einer Haltestelle zu verstehen, die bei Linien mit langen und störungsanfälligen Linienwegen einzuplanen ist, um Verspätungen im Linienverlauf ausgleichen zu können. Bei der Linie 34 wurde die Fahrtzeit für den Linienweg verlängert, so dass eine "Pufferzeit" nicht eingerichtet werden musste. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3338