Veränderungen im Fahrplan erklären
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST
1555
Betreff: Veränderungen im
Fahrplan erklären Zu 1. und 2.: Die Änderungen in der Taktung der Abfahrtszeiten der
Straßenbahnlinie 18 in den genannten Zeiten resultieren aus der Umsetzung der
Vorgaben des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
Nahverkehrsplans. Zu den dort festgelegten Kriterien gehören sowohl
Mindestanforderungen an die Haltestellenabfahrten in einer Stunde als auch
maximale Auslastungsgrade. Danach sollen in der Normalverkehrszeit (NVZ), zu
der auch der Tagesverkehr an Samstagen gehört, in einer Stunde durchschnittlich
nicht mehr als 50% aller Sitz- und Stehplätze besetzt sein. An Sonntagen gilt
ganztägig die sogenannte Schwachverkehrszeit (SVZ). Das Angebot gilt hier als
ausreichend, wenn im Mittel einer Stunde für jeden Fahrgast ein Sitzplatz
angeboten werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde auch das Angebot der
Linie 18 insbesondere zu den weniger nachgefragten Tageszeiten überprüft. Die
Fahrgastzählungen fanden im Juni, September und Oktober 2012 statt. Hiernach unterschreitet die Fahrgastnachfrage an
Samstagen tagsüber sowie sonntags die vorgegebenen Grenzwerte für die
Auslastung bei weitem. Die im Nahverkehrsplan vorgegebenen Auslastungswerte
werden durch die geänderte Taktung der Straßenbahnlinie 18 weiterhin erfüllt.
Vor dem Hintergrund, das Angebot im ÖPNV nach der zu erwartenden Nachfrage
auszurichten, ebenfalls aber auch wirtschaftlich zu gestalten, erachtet der
Magistrat die in Rede stehende Taktung der Straßenbahnlinie 18 für
unumgänglich. Zu 3.: Unter einer "Pufferzeit" ist die Wartezeit an einer
Haltestelle zu verstehen, die bei Linien mit langen und störungsanfälligen
Linienwegen einzuplanen ist, um Verspätungen im Linienverlauf ausgleichen zu
können. Bei der Linie 34 wurde die Fahrtzeit
für den Linienweg verlängert, so dass eine "Pufferzeit" nicht eingerichtet
werden musste.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.07.2014, OM 3338