Übergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat verweist auf die Stellungahme ST 1159/2017 sowie die ST 321/2019. Weitere Querungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich auch zukünftig nicht vorgesehen. An den bestehenden Querungsmöglichkeiten sind Fahrbahngitter geöffnet und die Bordsteine abgesenkt. Zu
- Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001) dürfen diese nur dort eingerichtet werden, wo eine bestimmte Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern auf eine bestimmte Menge an Fahrzeugen trifft. Dies muss durch eine aktuelle Zählung nachgewiesen werden. Zudem sind Fußgängerüberwege gemäß der genannten Richtlinie entsprechend zu beleuchten. Da aufgrund der Pandemie seit Anfang 2020 weniger Verkehr fließt, würde die erforderliche Verkehrszählung keine adäquaten Ergebnisse liefern. Zudem ist der finanzielle Aufwand für die Einrichtung eines temporären Fußgängerüberwegs (Gelbmarkierung und Beleuchtung) unverhältnismäßig hoch. In der Straße Zum Rebstockbad werden seit mehreren Jahren sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Bei den im letzten Jahr durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen überschritten insgesamt 47 der 1.222 erfassten Fahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 3,8 Prozent. Aufgrund der niedrigen Übertretungsquote sieht der Magistrat von einer erhöhten Verkehrsüberwachung ab.