Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Dem zuständigen 6. Polizeirevier ist bekannt, dass es aktuell vereinzelt zu Verstößen gegen die Einbahnstraßenregelung kommt. Eine Analyse von Verkehrsunfällen an der angegebenen Örtlichkeit hat ergeben, dass im Sinne der geltenden Richtlinien derzeit keine Unfallhäufung vorliegt. Temporäre Kontrollen könnten zu einer vorübergehenden Verbesserung führen. Allerdings sind dauerhafte polizeiliche und ordnungsbehördliche Überwachungsmaßnahmen nicht nachhaltig und zielführend. Zur Verbesserung der Situation wird das Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Durchfahrt verboten) auch links aufgestellt. Zudem wird das VZ 209-10 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung - links) aufgestellt.