Gymnasium für den Frankfurter Norden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST
1552 Betreff: Gymnasium für den Frankfurter Norden
Vorläufige
Stellungnahme: Zu 1.: Mit dem Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der
Steinern Straße - soll für das Gymnasium das notwendige Planungsrecht
geschaffen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
wurde bereits Ende 2018 durchgeführt, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung soll voraussichtlich im dritten Quartal 2019
stattfinden. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 923 ist bei
optimalem Verfahrensablauf im Jahr 2021 möglich. Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden bereits
Abstimmungen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zur provisorischen und
dauerhaften Erschließung des Baugebietes durchgeführt, um eine möglichst
zeitnahe Realisierung des Gymnasiums zu ermöglichen Zu 2.: Im Jahr 2018 waren noch zusätzliche Nutzungen wie
Wohnen, Handel oder Dienstleistungen entlang der neu geplanten
Stadtbahnhaltestelle im Sinne einer Hybridnutzung geplant. Mit fortschreitender
Bearbeitung des Planungsrahmens Gymnasien und Gesamtschulen Frankfurt am Main
wurde jedoch deutlich, dass hierfür die Flächen auf dem vorgesehenen Grundstück
nicht ausreichen werden und dementsprechend auf diese zusätzlichen Nutzungen
verzichtet werden wird. Diese Nutzungen sollen nun verstärkt südlich der
Stadtbahnstrecke im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal -
Harheimer Weg untergebracht werden. Durch einen zwischen dem Gymnasium und der
Grundschule gelegenen Bereich für Bewegung und Musik soll sich das Schulgelände
zur Umgebung öffnen und die neuen Räumlichkeiten auch für den Stadtteil nutzbar
machen. Die Entwicklungsplanung (Phase Null)
des räumlichen Organisationskonzepts für das Gymnasium Nord - inklusive der
Sportflächen - ist noch nicht abgeschlossen. Sobald abgestimmte
Ergebnisse vorliegen, wird der Ortsbeirat informiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450