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Gymnasium für den Frankfurter Norden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1552 Betreff: Gymnasium für den Frankfurter Norden Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Mit dem Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - soll für das Gymnasium das notwendige Planungsrecht geschaffen werden. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde bereits Ende 2018 durchgeführt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll voraussichtlich im dritten Quartal 2019 stattfinden. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 923 ist bei optimalem Verfahrensablauf im Jahr 2021 möglich. Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden bereits Abstimmungen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zur provisorischen und dauerhaften Erschließung des Baugebietes durchgeführt, um eine möglichst zeitnahe Realisierung des Gymnasiums zu ermöglichen Zu 2.: Im Jahr 2018 waren noch zusätzliche Nutzungen wie Wohnen, Handel oder Dienstleistungen entlang der neu geplanten Stadtbahnhaltestelle im Sinne einer Hybridnutzung geplant. Mit fortschreitender Bearbeitung des Planungsrahmens Gymnasien und Gesamtschulen Frankfurt am Main wurde jedoch deutlich, dass hierfür die Flächen auf dem vorgesehenen Grundstück nicht ausreichen werden und dementsprechend auf diese zusätzlichen Nutzungen verzichtet werden wird. Diese Nutzungen sollen nun verstärkt südlich der Stadtbahnstrecke im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg untergebracht werden. Durch einen zwischen dem Gymnasium und der Grundschule gelegenen Bereich für Bewegung und Musik soll sich das Schulgelände zur Umgebung öffnen und die neuen Räumlichkeiten auch für den Stadtteil nutzbar machen. Die Entwicklungsplanung (Phase Null) des räumlichen Organisationskonzepts für das Gymnasium Nord - inklusive der Sportflächen - ist noch nicht abgeschlossen. Sobald abgestimmte Ergebnisse vorliegen, wird der Ortsbeirat informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450