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Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547 Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Ein Eingriff in den vorhandenen Heckenbestand zur Freilegung des Feldweges wird von der "Unteren Naturschutzbehörde" abgelehnt. Die Heckenstruktur im Bereich des Feldweges ist im B-Plan 688 verbindlich als zu erhaltend festgesetzt. Da der Feldweg in der Mitte der Hecke verläuft, wäre eine vollständige Entfernung unumgänglich. Die Hecke ist ein wertvolles Vogelschutzgehölz in der ansonsten im Umfeld weitgehend ausgeräumten Landschaft. Darüber hinaus sind parallel laufende Zuwegungen zweifach vorhanden, einmal in ca. 140 m Entfernung und einmal in ca. 60 m Entfernung. Das Ausweichen auf diese Wegeverbindungen wird für zumutbar gehalten. Die Eingangsbarriere im Kreuzungsbereich wurde bewusst durch die Anhäufung von Erde hergestellt, um das Durchqueren der Hecke und die hierdurch mögliche Beschädigung dieser zu unterbinden. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2074