Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST
1547
Betreff: Feldweg Über den
Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Ein Eingriff in den vorhandenen
Heckenbestand zur Freilegung des Feldweges wird von der "Unteren
Naturschutzbehörde" abgelehnt. Die Heckenstruktur im Bereich des Feldweges ist im
B-Plan 688 verbindlich als zu erhaltend festgesetzt. Da der Feldweg in der
Mitte der Hecke verläuft, wäre eine vollständige Entfernung unumgänglich. Die
Hecke ist ein wertvolles Vogelschutzgehölz in der ansonsten im Umfeld
weitgehend ausgeräumten Landschaft. Darüber hinaus sind parallel laufende
Zuwegungen zweifach vorhanden, einmal in ca. 140 m Entfernung und einmal
in ca. 60 m Entfernung. Das Ausweichen auf diese Wegeverbindungen wird für
zumutbar gehalten. Die Eingangsbarriere im Kreuzungsbereich wurde
bewusst durch die Anhäufung von Erde hergestellt, um das Durchqueren der Hecke
und die hierdurch mögliche Beschädigung dieser zu unterbinden. Der Anregung kann somit nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2013, OM 2074