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Schulische Betreuung an der Günderrodeschule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1546

Betreff: Schulische Betreuung an der Günderrodeschule Bei der Einrichtung der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Günderrodeschule im April 2013 stand bereits fest, dass die Nutzung der Räumlichkeiten im Dienstwohngebäude zeitlich begrenzt ist. Ob und in welcher Notwendigkeit eine weitere Nutzung erforderlich bzw.


möglich ist, wird geprüft. Durch den Anbau, der ab den Osterferien 2019 genutzt werden kann, erhält die Günderrodeschule den größtmöglichen Flächengewinn, der auf dem Grundstück baulich realisierbar ist. Um zusätzliche pädagogische Angebote abbilden zu können, ist auch an eine multifunktionale Nutzung von weiteren Klassenräumen zu denken. Die Schule kann durch das Stadtschulamt bei der Planung und Einrichtung solch multifunktionaler Räume beraten und finanziell unterstützt werden.