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Schulische Betreuung an der Günderrodeschule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4170 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 05.01.2019

Betreff: Schulische Betreuung an der Günderrodeschule Der Magistrat wird aufgefordert, im Nebengebäude der Günderrodeschule im Gallus (Hufnagelstraße 23, 60326 Frankfurt am Main) das Erdgeschoss (weiterhin) und das

  1. Obergeschoss (zusätzlich) für die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Schulgemeinde der Günderrodeschule (Kollegium, Elternschaft und Erweiterte Schulische Betreuung) hat von Plänen gehört, dass das Erdgeschoss des Nebengebäudes der Schule ab 2020 nicht mehr für Schule und ESB zur Verfügung stehen, sondern stattdessen als Wohnraum vermietet werden soll. Zwar befürwortet der Ortsbeirat 1 die Schaffung von neuem Wohnraum, allerdings ist der Bedarf an Betreuungsangeboten ebenfalls durch den Wandel von Familien- und Erwerbsstrukturen stetig angestiegen. Die Zusammenarbeit der Schule mit der ESB ist ein wesentlicher Baustein in der Betreuung der Schulkinder und ermöglicht neben einer strukturierten, verlässlichen Betreuung zusätzliche Förderung und Unterstützung der Kinder. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem hohen Anteil an Kindern aus sog. bildungsfernen Familien und einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, ist die Betreuung und Förderung der Kinder durch die ESB außerordentlich wichtig. Gegenläufig zur derzeitigen Planung ist sogar eine zusätzliche Nutzung der - seit Mai 2018 leer stehenden - Wohnung im ersten Stock durch Schule (Vorlauf) und ESB für die Bewältigung der o. g. Aufgaben unabdingbar, da die Schülerzahlen zukünftig noch deutlich steigen werden. Gegen die vorliegende Anregung wird eingewendet werden, dass die ESB ihre Aufgaben in den Räumlichkeiten der Schule und ihres Anbaus erfüllen solle. Entgegen der Nutzung an weiterführenden Schulen sind aber die Klassenräume an Grundschulen keine reinen Unterrichtsräume, die problemlos in Minutenschnelle funktional umwandelbar wären. Sie sind einerseits regelrechte Lebensräume für die Kinder der jeweiligen Klasse, sodass eine zusätzliche intensive Nutzung durch die ESB nicht praktikabel ist, andererseits dienen sie nach Unterrichtsende auch als Arbeitsräume der Lehrkräfte. Die Räume des Nebengebäudes wären auch zukünftig eine wichtige Ressource für pädagogische Kleinprojektarbeit im Nachmittagsbereich, welche nicht durch die angedachten Betreuungsräume im neuen Raumkonzept der Schule abzudecken sind. Sie bieten zudem die Möglichkeit, die bisherigen Vorlaufkurse und das Angebot der Frühbetreuung in bewährter Weise fortlaufen zu lassen sowie die Chance im Bedarfsfalle individualisierte Angebote wie Elterncafé oder Schülercafé zu gestalten. Die Tatsache, dass in Frankfurt ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht, bedauert der Ortsbeirat 1 außerordentlich, doch steht es in keinem Verhältnis, dafür dringend benötigten Schulbetreuungsraum umzuwidmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle