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Erneuerung der Pumpe für den Wasserspielplatz im Günthersburgpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1542

Betreff: Erneuerung der Pumpe für den Wasserspielplatz im Günthersburgpark Die Einstellung von Mitteln in den Haushalt 2017 für die Erneuerung der Wasserpumpe im Günthersburgpark ist nicht erforderlich. Eine Erneuerung der Wasserpumpe am Wasserspielplatz Günthersburgpark ist aus technischer Sicht nicht notwendig. An dem Wasserspiel sind zwei Pumpen im Einsatz, die wechselweise in Betrieb sind. Auch wenn diese Pumpen älteren Baujahres sind, funktionieren sie derzeit einwandfrei. Auch eine Überlastung ist aufgrund des Wechselbetriebes auszuschließen. Die Problematik von Ausfällen liegt darin, dass die Anlage aufgrund ihres Alters an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt ist. Das Wasservorhaltebecken ist ebenso wie die gesamte Filteranlage zu klein und die Technik zur Wasseraufbereitung entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Die Beschichtung des Beckens ist undicht und ermöglicht aufgrund der dort entstehenden Ablagerungen Keimbildungen, die dann in das Wasservorhaltebecken gelangen können. Folglich ist hier insgesamt eine Grunderneuerung erforderlich. Somit ist ein zeitlich früherer Betrieb der Wasserspielanlage aufgrund des technischen Zustandes und der damit verbundenen arbeitsintensiven Vorbereitungszeit vor Inbetriebnahme nicht möglich.