Höchst: Gastronomie im Stadtpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1540 Betreff: Höchst: Gastronomie im Stadtpark
1. Die zur
Verfügung stehende Fläche beträgt ca. 400-500m2. 2. Der Pachtzins bei einem ähnlichen Standort beträgt
momentan ca. 150 € pro Monat. Da die Räumlichkeit vom Pächter selbst
errichtet werden soll, kann der Pachtzins am Anfang des Zeitraumes reduziert
oder ausgesetzt werden. 3.
Auflagen bezüglich der Außendarstellung werden bei der Erstellung des Vertrages
aufgenommen. Von Seiten des Magistrats wird angestrebt vorerst eine mobile
Gastronomie, z.B. in Form eines Verkaufswagens oder Food-Trucks, zu etablieren.
Sollte ein festes Gebäude errichtet werden, muss dessen Gestaltung mit dem
Magistrat abgestimmt werden. Ebenso wird es Auflagen zum Mobiliar und dessen
Aufbewahrung, Vandalismus-Sicherheit, sowie dem Umgang mit Müll geben. Es
dürfen weder Alkohol noch Tabakwaren verkauft werden. 4. Das Vorhaben muss sich denkmalgerecht in den
Stadtpark einfügen. Da der Stadtpark als Kulturdenkmal erfasst ist, ist im
Rahmen einer Bauantragstellung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung
erforderlich. Von Seiten des Denkmalamtes sind im Rahmen der
denkmalschutzrechtlichen Genehmigung Auflagen bezüglich der Außendarstellung zu
erwarten. 5. Das Gebäude
soll nicht von der Stadt errichtet werden. 6. Der Magistrat plant keine aktive Anwerbung von
Betreibern. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich Bewerber
finden und aktiv auf den Magistrat zugehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.02.2019, V
1176