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Höchst: Gastronomie im Stadtpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1540 Betreff: Höchst: Gastronomie im Stadtpark 1. Die zur Verfügung stehende Fläche beträgt ca. 400-500m2. 2. Der Pachtzins bei einem ähnlichen Standort beträgt momentan ca. 150 € pro Monat. Da die Räumlichkeit vom Pächter selbst errichtet werden soll, kann der Pachtzins am Anfang des Zeitraumes reduziert oder ausgesetzt werden. 3. Auflagen bezüglich der Außendarstellung werden bei der Erstellung des Vertrages aufgenommen. Von Seiten des Magistrats wird angestrebt vorerst eine mobile Gastronomie, z.B. in Form eines Verkaufswagens oder Food-Trucks, zu etablieren. Sollte ein festes Gebäude errichtet werden, muss dessen Gestaltung mit dem Magistrat abgestimmt werden. Ebenso wird es Auflagen zum Mobiliar und dessen Aufbewahrung, Vandalismus-Sicherheit, sowie dem Umgang mit Müll geben. Es dürfen weder Alkohol noch Tabakwaren verkauft werden. 4. Das Vorhaben muss sich denkmalgerecht in den Stadtpark einfügen. Da der Stadtpark als Kulturdenkmal erfasst ist, ist im Rahmen einer Bauantragstellung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Von Seiten des Denkmalamtes sind im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung Auflagen bezüglich der Außendarstellung zu erwarten. 5. Das Gebäude soll nicht von der Stadt errichtet werden. 6. Der Magistrat plant keine aktive Anwerbung von Betreibern. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich Bewerber finden und aktiv auf den Magistrat zugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1176