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Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1164 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße In der Anfrage werden zwei verschiedene Bereiche genannt (1. An der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße, 2. Bereich südlich Mainzer Landstraße zwischen A5 und Ein-mündung Lärchenstraße). Zum Verständnis soll klargestellt werden, dass sich die Inhalte der Stellungnahme auf den im Titel der Anfrage, also den Bereich "an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße", beziehen. Zu 1. Der definierte Bereich wird bauplanungsrechtlich von zwei Bebauungsplänen geordnet, die die Nutzungen für die Grundstücke bestimmen. Diese Bebauungspläne lassen östlich der Straße "In der Schildwacht" eine Mischnutzung zu, der westliche Abschnitt wird als Kernge-biet festgesetzt. D. h. in beiden Bereichen ist eine Nutzung von Wohnen und Gewerbe mög-lich, je nach Nutzungsart in verschiedenen Anteilen. Die bestehenden genehmigten Gebäude und Nutzungen genießen Bestandsschutz, neue Planungen richten sich nach dem o. g. geltenden Baurecht. Eine anteilige gewerbliche Nutzung im Bereich der Mainzer Landstraße wird als städtebaulich sinnvoll eingestuft. Zu 2. Die Art einer gewerblichen Nutzungen hat Ihre Grundlage im Baurecht und richtet sich nach den durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmten Nutzungsarten, die in den vorliegenden Bebauungsplänen festgesetzt wurden. Je nach Baugebiet wird durch die BauNVO ein Katalog von möglichen gewerblichen Nutzungen angeboten, die der Eigentümer frei wählen kann. Eine Steuerungsmöglichkeit ist nur im Kontext der definierten Vorgaben möglich. Im Rahmen des laufenden Stadtumbauprozesses sollen zukünftig städtebauliche Umstrukturierungsprozesse angeregt und Bedarfe von Gewerbetreibenden und Bewohnern in Einklang gebracht werden. Der Erfolg dieser Bestrebungen hängt maßgeblich von der Mitwirkungsbereitschaft der betreffenden Eigentümer ab. Zu 3. Derzeit sind dem Magistrat - Stadtplanungsamt - keine Umnutzungen in Wohnbebauungen im genannten Bereich bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1171