Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.06.2019, ST 1164 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der
Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße In der Anfrage
werden zwei verschiedene Bereiche genannt (1. An der Mainzer Landstraße
westlich der Elektronstraße, 2. Bereich südlich Mainzer Landstraße zwischen A5
und Ein-mündung Lärchenstraße). Zum Verständnis soll klargestellt werden, dass
sich die Inhalte der Stellungnahme auf den im Titel der Anfrage, also den
Bereich "an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße", beziehen.
Zu 1. Der definierte Bereich wird bauplanungsrechtlich von
zwei Bebauungsplänen geordnet, die die Nutzungen für die Grundstücke bestimmen.
Diese Bebauungspläne lassen östlich der Straße "In der Schildwacht" eine
Mischnutzung zu, der westliche Abschnitt wird als Kernge-biet festgesetzt. D.
h. in beiden Bereichen ist eine Nutzung von Wohnen und Gewerbe mög-lich, je
nach Nutzungsart in verschiedenen Anteilen. Die bestehenden genehmigten Gebäude
und Nutzungen genießen Bestandsschutz, neue Planungen richten sich nach dem o.
g. geltenden Baurecht. Eine anteilige gewerbliche Nutzung im Bereich der
Mainzer Landstraße wird als städtebaulich sinnvoll eingestuft. Zu 2. Die Art einer gewerblichen Nutzungen hat Ihre
Grundlage im Baurecht und richtet sich nach den durch die Baunutzungsverordnung
(BauNVO) bestimmten Nutzungsarten, die in den vorliegenden Bebauungsplänen
festgesetzt wurden. Je nach Baugebiet wird durch die BauNVO ein Katalog von
möglichen gewerblichen Nutzungen angeboten, die der Eigentümer frei wählen
kann. Eine Steuerungsmöglichkeit ist nur im Kontext der definierten Vorgaben
möglich. Im Rahmen des laufenden Stadtumbauprozesses sollen zukünftig
städtebauliche Umstrukturierungsprozesse angeregt und Bedarfe von
Gewerbetreibenden und Bewohnern in Einklang gebracht werden. Der Erfolg dieser
Bestrebungen hängt maßgeblich von der Mitwirkungsbereitschaft der betreffenden
Eigentümer ab. Zu 3. Derzeit sind dem Magistrat - Stadtplanungsamt - keine
Umnutzungen in Wohnbebauungen im genannten Bereich bekannt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.02.2019, V
1171