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Sicherheit in der Wurzelsiedlung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1537 Betreff: Sicherheit in der Wurzelsiedlung Zu 1: Illegalen Übernachtungen im Frankfurter Stadtgebiet wird durch routinemäßige Kontrollen seitens der Stadt- und auch der Landespolizei begegnet. Einen Schwerpunkt bildet die Wurzelsiedlung in diesem Zusammenhang jedoch nicht. Die Formulierung "im Umfeld der Wurzelsiedlung" lässt weite räumliche Interpretationen zu. Soweit damit das illegale Übernachten von Personen auf dem Grundstück in der Gutleutstraße 324-326 gemeint ist, kann dies seitens der Stadt Frankfurt nicht unterbunden werden, da es sich hier um Privatbesitz handelt. Es wurden jedoch Gespräche zu dieser Problematik mit dem verantwortlichen Eigentümer geführt, um ein Tätigwerden zu erreichen. Zu 2: Die Zustände sind dem Magistrat und auch der Landespolizei bekannt. Zu 3: In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Derzeit verifiziert der Eigentümer die baureife Entwicklung des Grundstücks, wodurch die Liegenschaft deutlich an Attraktivität für illegale Übernachtungen verlieren dürfte. Zu 4: Die Betroffenen wurden über Hilfsangebote informiert. Da im Zuge der Hilfe auch eine individuelle Prüfung der Ansprüche vorgenommen werden muss, kann keine generelle Aussage getroffen werden. Zu 5: Die Beantwortung der Frage 5 fällt in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. Diese wurde daher über das Polizeipräsidium Frankfurt ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Wurzelsiedlung wird durch Streifen der Stadt- sowie der Landespolizei kontrolliert. Die Kontrollen der Landespolizei finden hierbei eher in den Nacht- als in den Tagesstunden statt. Auch fanden bereits Gespräche zwischen der Landespolizei und Vertretern der Anwohner statt, in denen die Problematiken erörtert wurden, so dass hier gezielt kontrolliert werden konnte. Wie durch die Landespolizei mitgeteilt wurde, liegt eine der Hauptbelastungen der Anwohner in dem (legalen) Parken von Lkw.s und Bussen in der Gutleutstraße. Zum einen werden sie durch laufende Kühlaggregate der Fahrzeuge, zum anderen durch das Verhalten der Fahrer belästigt, die ihre Notdurft in den umliegenden Gärten verrichten. Auch Vandalismus in den Gärten der Siedlung ist ein der Landespolizei bekanntes Anliegen. Kontrollen im Nachgang zu den Gesprächen erbrachten jedoch keine Ergebnisse. Zu 6: Das Aufstellen von mobilen Toiletten erscheint nicht sinnvoll. Diese Maßnahme könnte den Eindruck erwecken, das Übernachten auf dem Gelände sei gestattet oder zumindest toleriert und wird daher als kontraproduktiv eingeschätzt. Zu 7: Bei der FES gingen 2015 bisher keine Beschwerden über illegale Müllansammlungen oder Sperrmüll aus der Wurzelsiedlung ein. Im August 2015 fanden an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen durch das Umweltamt hinsichtlich illegaler Müllentsorgung statt. Diese Überprüfungen verliefen allesamt ergebnislos. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1405

Verknüpfte Vorlagen