Sicherheit in der Wurzelsiedlung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST
1537
Betreff: Sicherheit in der
Wurzelsiedlung Zu 1: Illegalen Übernachtungen im Frankfurter Stadtgebiet
wird durch routinemäßige Kontrollen seitens der Stadt- und auch der
Landespolizei begegnet. Einen Schwerpunkt bildet die Wurzelsiedlung in diesem
Zusammenhang jedoch nicht. Die Formulierung "im Umfeld der Wurzelsiedlung"
lässt weite räumliche Interpretationen zu. Soweit damit das illegale
Übernachten von Personen auf dem Grundstück in der Gutleutstraße 324-326
gemeint ist, kann dies seitens der Stadt Frankfurt nicht unterbunden werden, da
es sich hier um Privatbesitz handelt. Es wurden jedoch Gespräche zu dieser
Problematik mit dem verantwortlichen Eigentümer geführt, um ein Tätigwerden zu
erreichen. Zu 2: Die Zustände sind dem Magistrat und auch der
Landespolizei bekannt. Zu 3: In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage
1 verwiesen. Derzeit verifiziert der Eigentümer die baureife Entwicklung des
Grundstücks, wodurch die Liegenschaft deutlich an Attraktivität für illegale
Übernachtungen verlieren dürfte. Zu 4: Die Betroffenen wurden über Hilfsangebote
informiert. Da im Zuge der Hilfe auch eine individuelle Prüfung der Ansprüche
vorgenommen werden muss, kann keine generelle Aussage getroffen werden. Zu 5: Die Beantwortung der Frage 5 fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. Diese wurde daher über das
Polizeipräsidium Frankfurt ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Die Wurzelsiedlung wird durch Streifen der Stadt-
sowie der Landespolizei kontrolliert. Die Kontrollen der Landespolizei finden
hierbei eher in den Nacht- als in den Tagesstunden statt. Auch fanden bereits
Gespräche zwischen der Landespolizei und Vertretern der Anwohner statt, in
denen die Problematiken erörtert wurden, so dass hier gezielt kontrolliert
werden konnte. Wie durch die Landespolizei mitgeteilt wurde, liegt eine der
Hauptbelastungen der Anwohner in dem (legalen) Parken von Lkw.s und Bussen in
der Gutleutstraße. Zum einen werden sie durch laufende Kühlaggregate der
Fahrzeuge, zum anderen durch das Verhalten der Fahrer belästigt, die ihre
Notdurft in den umliegenden Gärten verrichten. Auch Vandalismus in den Gärten
der Siedlung ist ein der Landespolizei bekanntes Anliegen. Kontrollen im
Nachgang zu den Gesprächen erbrachten jedoch keine Ergebnisse. Zu 6: Das Aufstellen von mobilen Toiletten erscheint nicht
sinnvoll. Diese Maßnahme könnte den Eindruck erwecken, das Übernachten auf dem
Gelände sei gestattet oder zumindest toleriert und wird daher als
kontraproduktiv eingeschätzt. Zu 7: Bei der FES gingen 2015 bisher keine Beschwerden
über illegale Müllansammlungen oder Sperrmüll aus der Wurzelsiedlung ein. Im
August 2015 fanden an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten
Kontrollen durch das Umweltamt hinsichtlich illegaler Müllentsorgung statt.
Diese Überprüfungen verliefen allesamt ergebnislos. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 30.06.2015, V
1405