Beleuchtung des Rad-/Fußweges an der Jean-Monnet-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1535
Betreff: Beleuchtung des Rad-/Fußweges an der Jean-Monnet-Straße Wie zuletzt in der Stellungnahme des Magistrats vom 15.3.2010 (ST 404) erläutert, liegt der hinter einem Lärmschutzwall verlaufende Fuß-/Radweg außerhalb der Bebauung und zum größten Teil im Landschaftsschutzgebiet. Die Beleuchtung des Weges mag zu bestimmten Zeiten dem Sicherheitsbedürfnis der Nutzerinnen und Nutzer entgegen kommen, mit der Zielsetzung des Natur- und Landschaftsschutzes ist sie auch weiterhin unvereinbar.