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Bitte Zebrastreifen im Bereich von Kita - Mendelssohnstraße/Höhe Schubertstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerüberwege (FGÜ) unterliegen den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Die dort aufgeführten Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ sind: - Eine Erkennbarkeit der FGÜ bei Tempo 50 aus 100 m und die Sichtweite von und auf die Warteflächen aus 50 m. - Die verkehrlichen Einsatzgrenzen sind so definiert, dass im Rahmen der Schulwegsicherung min. 30-50 zu Fuß Gehende bei gleichzeitig 200-300 Kfz/h am Überweg auftreten müssen, bei Überwegen die nicht der Schulwegsicherung dienen 50-100 zu Fuß Gehende bei gleichzeitig 200-300 Kfz/h. FGÜ dürfen nur dort eingerichtet werden, wo eine bestimmte Menge an zu Fuß Gehenden auf eine bestimmte Menge an Fahrzeugen trifft. Diese Menge muss durch eine aktuelle Zählung nachgewiesen werden. Zudem sind FGÜ gemäß der oben genannten Richtlinie entsprechend zu beleuchten. Hinsichtlich der Beleuchtungssituation kann mitgeteilt werden, dass - bedingt durch die Verkehrssituation und dem Ausbau der Straße - es nicht möglich ist, einen FGÜ entsprechend der DIN zu beleuchten. Das gilt sowohl für den Bereich nördlich als auch südlich der Schubertstraße. Um dort eine Beleuchtungsanlage umsetzen zu können, bedarf es gegebenenfalls einer Neuplanung des besagten Bereichs. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Situation 'Corona' (weniger Verkehr) wird seitens des Magistrats eine Verkehrszählung beauftragt und durchgeführt, da nun adäquate Ergebnisse geliefert werden können.